Testament widerrufen durch Zerreißen – § 2255 BGB erklärt
Was gilt bei eigenhändigen Verfügungen? Der Widerruf eines Testaments ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, denn der Erblasser soll bis zu seinem Tod die Möglichkeit haben, seine letztwillige Verfügung zu ändern oder aufzuheben. Eine der einfachsten Formen des Widerrufs ist die vorsätzliche Vernichtung, insbesondere das Zerreißen der Testamentsurkunde. Nach § 2255 BGB kann ein eigenhändiges […]
Testament widerrufen durch Zerreißen – § 2255 BGB erklärt Read More »