Angaben von geringwertigen Nachlassgegenstände sind zulässig Der Auskunftsanspruch über das Nachlassverzeichnis ist ein zentrales Recht von Pflichtteilsberechtigten und Miterben, um Transparenz über den Nachlass des Erblassers zu erhalten. Er dient dazu, den Umfang des Nachlasses zu ermitteln und eine gerechte Verteilung sicherzustellen. Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Verzeichnis aller Nachlasswerte zu erstellen. […]