Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Europäische Erbrechtsverordnung einen Einfluss auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags nach Art. 25 III EuErbVO hat. Nach Art.83 I EuErbVO ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf alle nach dem 17.08.15 eingetretenen Erbfälle anwendbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Erbfalls. Tritt somit der Erbfall nach dem 17.08.15 […]