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Grundlagen und Honorar

Erstberatung

GSP Scheidt & Partner bietet zu jedem Fall und zu allen angebotenen Rechtsgebieten eine Erstberatung an, um den Sachverhalt für Sie in all seinen Auswirkungen und in seiner Werthaltigkeit greifbar zu machen. Vom ersten Augenblick an stehen so Ihre Interessen im Vordergrund.

Unabhängig von der Größe des Falles und auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Abrechnungsgrundlagen

Die Kosten einer Erstberatung liegen je nach Umfang zwischen 50,00 € und 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, hängen vom Einzelfall ab und werden bei der Erteilung des Mandates nicht berechnet.

Die Abrechnung erfolgt im Übrigen grundsätzlich auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren und richtet sich nach dem Wert des Interesses. So beträgt die Gebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im außergerichtlichen Verfahren bei einem Streitwert von immerhin 20.000,00 € in der Regel 859,80 € (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Diese Gebühr würde im gerichtlichen Verfahren zur Hälfte angerechnet.

Mit anderen Worten: Die Rechtsvertretung würde in diesem Fall 4,20 % des Interesses ausmachen - Ihres Interesses. An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass sich eine Rechtsvertretung - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - lohnt.

Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren kommen grundsätzlich auch eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand (Abrechnung nach Stunden) in Betracht oder eine pauschalierte Vergütung - GSP Scheidt & Partner findet für Sie auch insoweit die beste Lösung.

Die Abrechnung auf der Grundlage einer Pauschalvergütung besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall. Diese Vergütung ist zumeist die für den Mandanten die einfachste und greifbarste Form der Vergütung und wird zudem an Ihrem Interesse bemessen (z.B. am Erbteil). Im Erbrecht kann dabei unter Umständen auch vereinbart werden, dass die Vergütung erst nach Zufluss des Erbes und nach Beendigung des Verfahrens zu entrichten ist. Im Steuerstrafrecht werden ebenfalls sehr oft Pauschalvergütungen vereinbart, da der Stundenaufwand nur schwer abzuschätzen ist.

Die Abrechnung nach Stunden basiert dabei in allen Rechtsfragen mindestens auf einem Stundensatz von 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist freilich ebenfalls vom Einzelfall abhängig.

Auf Transparenz bei den Honoraren wird bei GSP Scheidt & Partner besonderen Wert gelegt. Sie erhalten regelmäßig Übersichten über den Stand Ihres Verfahrens und die angefallenen Honorare. Zwar sollte dies ohnehin selbstverständlich sein, ist es oftmals aber nicht. GSP Scheidt & Partner wird Sie mindestens einmal im Monat (unabhängig von weiteren aktuellen Ereignissen) über den aktuellen Stand im Rahmen eines wiederkehrenden automatischen Verfahrens informieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen auch jederzeit persönlich zur Verfügung.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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