Erbrecht kennt keine Grenzen, Gesetze schon. Umso wichtiger ist es, im Falle eines grenzüberschreitenden Erbfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
GSP Scheidt & Partner bietet Ihnen auch bei Auslandsbezug langjährige Erfahrung im Rahmen der Ermittlung, Durchsetzung und Verwertung von Nachlässen. Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Dr. Ebert beraten.
Einen Erbfall grenzüberschreitend und in verschiedenen Rechtsordnungen zu begleiten, ist Sache von Spezialisten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Erbfall und sichern dabei Ihre Rechte in der Übergangszeit und nach Klärung der Frage, wer genau was geerbt hat. Zudem wickeln wir für Sie den Nachlass ab – egal ob Immobilien oder weiteres Vermögen - und erstellen auch entsprechende Erbschafsteuererklärungen.
Wir kennen uns aufgrund langjähriger Erfahrung insbesondere im Erbrecht in den USA, England, Kanada und in Ungarn, aus. Wir sprechen die Sprache und machen Ihre Ansprüche hier vollumfänglich geltend.
Dr. Ebert betreut seit über 15 Jahren Erbfälle mit Auslandsbezug im gesamten englischsprachigen Raum. Überdies ist er seit 10 Jahren in Ungarn als niedergelassener Rechtsanwalt tätig.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0
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