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Mediation im Erb- und Gesellschaftsrecht

Oft sagen Mandanten ihrem Gegner mit dem Weg zum Rechtsanwalt den Kampf an. Vergessen wird dabei häufig, dass die Lösung solcher Streitigkeiten nicht unbedingt in nervenaufreibenden, zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen zu suchen ist. Da die erbrechtliche Situation im individuellen Fall fast immer das Ergebnis einer langen gemeinsamen Familiengeschichte ist, kann manchmal die Lösung gerade familiärer Konflikte bei einem Mediator die richtige Lösung sein. Grundansatz der Mediation sind dabei vor allem die eigentlichen und natürlichen Interessen der Beteiligten, nicht hingegen allein die Rechtslage. Dieses vom Gesetzgeber anerkannte Mittel der außergerichtlichen Streitschlichtung bietet Ihnen GSP Dr. Glaser & Scheidt, auch in Zusammenarbeit mit einem Mediator, der sich auf Konfliktlösungen spezialisiert hat (https://hoeritzsch.net).

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