Professionelle Rechtsberatung

Testamentsvoll­streckung

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie umfassend bei der Testamentsvollstreckung, um den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umzusetzen. Ob einfache Nachlassverwaltung, komplexe Vermögensregelungen oder grenzüberschreitende Bezüge – unsere Expertise im Erb- und Steuerrecht garantiert eine professionelle und konfliktfreie Abwicklung. Mit Erfahrung und Souveränität unterstützen wir Sie dabei, rechtliche und steuerliche Herausforderungen zu meistern und Ihr Vermögen zu sichern.

Erbrecht

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

Bei der Testamentsvollstreckung nimmt eine Person, der der Erblasser sein Vertrauen geschenkt hat, die Verwirklichung des letzten Willens des Verstorbenen in seine oder ihre Hände.

Dies kann eine klar eingegrenzte, leicht zu bewältigende Aufgabe sein, die auch sehr gut ein alter Freund, eine alte Freundin des Verstorbenen ausfüllen kann. Vielleicht geht es dabei nur darum, einfache Zuwendungen im Wege des Vermächtnisses zu erfüllen. Oder das überschaubare Vermögen des Nachlasses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwalten, etwa bis die Kinder volljährig sind oder ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Es kann aber auch sein, dass es sich hier um eine sehr komplexe Aufgabe handelt, die viele verschiedene Implikationen beinhaltet und sehr fundierte Kenntnisse des Erbrechts und des Steuerrechts verlangt.

Oder es geht um einen Nachlass, der sehr viele grenzüberschreitende Bezüge hat – das Häuschen in der Toskana oder die Finca auf Mallorca, die Unternehmensbeteiligung in Finnland oder in Großbritannien.

Bei solchen komplexen Nachlässen und bei grenzüberschreitenden Bezügen ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der dieser Aufgabe gewachsen ist.

Auch ist zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker sich möglicherweise gegen die Erben, die vielleicht engste Verwandte – Kinder – des Erblassers oder der Erblasserin sind, durchsetzen muss. Hier bedarf es eines gehörigen Maßes an Lebenserfahrung und persönlicher Souveränität.

Wichtig ist auch, dass der Testamentsvollstrecker über einen Hintergrund – ein „back office“ – verfügt, welches genügend Rückhalt für die Erfüllung der zahlreichen Pflichten bietet. Hierzu gehören:

  • Den Nachlass in Besitz zu nehmen;
  • Fristen zu überwachen;
  • Forderungen zu überprüfen, zu begleichen oder abzuwehren;
  • Auflagen und Vermächtnisse zu erfüllen;
  • Ggfls. Immobilien zu verwalten oder zu veräußern;
  • Haushalte aufzulösen;
  • Einkommensteuern zu erklären und zu zahlen;
  • Den digitalen Nachlass abzuwickeln;
  • Erbschaftsteuern zu erklären und zu begleichen etc.
  •  
    Ohne eine solide Ausbildung mit Schwerpunkt im Erbrecht und in der Testaments-vollstreckung lassen sich diese Aufgaben nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten und im Sinne des Erblassers erfüllen.

    Rechtsanwalt Dr. Donat Ebert verfügt über eine zertifizierte Weiterbildung im Bereich der Testamentsvollstreckung. RA Dr. Ebert hat in seiner Zeit als Leiter der Nachlassabteilung einer großen gemeinnützigen Organisation in NRW über 100 Nachlässe abgewickelt. Dr. Ebert ist außerdem auch als Rechtsanwalt in Ungarn zugelassen und betreut seit über zehn Jahren grenzüberschreitende Nachlässe mit Bezügen in Europa und Übersee.

    Mann mit dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwälte und Berater

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    Matthias Kalthoff

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Porträt eines Mannes mit Glatze und Brille, der einen schwarzen Anzug und eine Krawatte trägt.

    Dr. Donat Ebert

    Freier Mitarbeiter
    Rechtsanwalt
    Schwerpunkt Internat. Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
    Geprüfter Nachlasspfleger
    Porträt einer Frau mit langen, braunen Haaren, die in einem Anzug gekleidet ist und in die Kamera schaut.

    Lena Frescher

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Frau mit langen, braunen Haaren und einem Blazer lächelt in die Kamera.

    Hannah Kluwig

    Rechtsanwältin
    Beratungsschwerpunkt Erbrecht
    Porträt eines Mannes mit Glatze und Bart, der einen grauen Anzug und eine hellgrüne Krawatte trägt.

    Sebastian Kugel

    Rechtsanwalt
    Schwerpunkt Erbrecht

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