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Die Kanzlei – unsere Philosophie

Wir von GSP Scheidt & Partner verstehen uns als moderne Rechtsberater und Dienstleister, die sich den seit jeher gegebenen Versprechen des Anwaltsberufes in besonderem Maße verpflichtet fühlen. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen wie auch Unternehmen. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht dabei die Philosophie, engagiert, höchstpersönlich, vertrauensvoll, loyal und mit Wissen und Können für Ihre Interessen einzutreten. Wir glauben daran, dass Erfolg und eine gute Beratung auch maßgeblich von der Person des Beraters abhängen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht dabei der Mandant als Mensch – das heißt, Sie ganz konkret und Ihre Ziele.

Wir sind dabei davon überzeugt, dass es zu jedem Problem eine Lösung gibt. Tatkraft, Entscheidungswille und Durchsetzungsvermögen sichern neben den Fachkenntnissen Ihren Erfolg und machen eine Beratung erst zu dem, was sie immer sein sollte.

Hier liegt der Beratungsansatz von GSP Scheidt & Partner – mehr erfahren Sie auf dieser Seite im Folgenden oder vereinbaren Sie hier einen Erstberatungstermin.

Wir, das ist unser Team, das gemeinsam für Sie streitet:

Unabhängig von unseren grundlegenden Überzeugungen sind wir als Fachkanzlei in den einzelnen Rechtsgebieten für Sie und Ihren Erfolg da:

Was Erbrecht ausmacht

Erfolg im Erbrecht lebt davon, den weiteren Beteiligten gegenüber Stärke und Entschlossenheit zu vermitteln und zugleich einen Ausgleich zu finden. Besonders die oft schwierigen und unbekannten Sachverhalte müssen dabei genau ermittelt werden – was wollte der Erblasser wirklich, was hat er gemeint, wo liegen Sinn und Zweck sowie Gerechtigkeit in den gesetzlichen Regelungen und dem wirklichen Willen des Erblassers? Wie kann man trotz schwieriger Sachverhaltslage oder eines mehrdeutigen Testaments die Geschichte richtig erzählen?

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Fall ganz konkret betrachtet werden muss. Der Ansatz von GSP Scheidt & Partner liegt dabei nie in einer Einheitslösung. Egal, ob es sich um einen kleineren Pflichtteil handelt oder um einen sehr großen Nachlass, wir treten für Ihr Recht ein. Unser Erfolg wird dabei durch den Einsatz von Zeit und genauem Arbeiten sichergestellt – wir leben Ihren Fall.

Steuerstrafecht – was dürfen die Behörden eigentlich?

Im Fokus einer Behörde zu stehen, ist an sich schon ein Problem. Hier können viele Sachverhalte von außen betrachtet anders und falsch beurteilt werden. Kommt es dabei aber zu einer Verurteilung, hatten Sie keine Beratung oder es ist etwas schiefgelaufen – das ist unsere Überzeugung.

Unsere Verteidigung besteht insoweit aus Richtigstellung und Aufklärung bis hin dazu, den Spieß umzudrehen und das Finanzamt in die Verteidigung zu zwingen.

Ziel ist es immer, sich der gemachten Vorwürfe tatkräftig zu erwehren und diese ebenso wie eine Strafe oder eine Nachzahlung final abzuwenden. Ob bei einem Strafverfahren, bei einer Steuerprüfung oder im Rahmen der vorbeugenden Selbstanzeige, sind daher taktische Erwägungen anzustellen. Die Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir kennen Ihre Rechte und sind davon überzeugt, dass die Behörden immer wieder mit aller Entschiedenheit hieran erinnert werden müssen.

Wir wollen Ihnen helfen, Ihr Vermögen nachhaltig, steuerlich günstig und sicher zu übertragen

Vermögen aufzubauen und zu erhalten ist eine bemerkenswerte Leistung und nicht selten eine Lebensaufgabe, die mit viel Arbeit und mit Entbehrungen einhergeht. Leider ist es mit dieser Erkenntnis nicht getan, denn auch der Erhalt dieser Werte für die nächste Generation ist eine Aufgabe, die gut geplant sein will.

Wir sind aufgrund vieler erfolgreicher Gestaltungen davon überzeugt, dass es möglich ist, Ihren Erfolg aufrechtzuerhalten und diesen an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei reicht es eben nicht aus, einzelne Fachbereiche zu beleuchten. Wir glauben an den vollumfänglichen Ansatz, Ihre ganz persönlichen Vorstellungen bei dem Erhalt des Vermögens oder Ihres Unternehmens umzusetzen. Unsere Berater beschäftigen sich dabei einerseits immer wieder mit den neuesten gesetzlichen Regelungen im Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht und bringen zugleich die ambitionierte Leidenschaft mit, die Sache als „Gesamtpaket“ zu gestalten. Ihr Vermögenserhalt ist unsere Aufgabe.

Hierfür steht das Team von GSP Scheidt & Partner mit seinen Fachanwälten

Was kostet das alles?

Es bestehen verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, die den Interessen des Mandanten gerecht werden können. Im Fokus steht bei Ihrer Beratung durch GSP Scheidt & Partner dabei stets die Transparenz der Honorare und deren vollumfängliche Nachvollziehbarkeit. Auch hier bringt Sie der individuelle Ansatz der hiesigen Kanzlei weiter zum Erfolg. Für mehr: Grundlagen & Honorare 

Von hier, genau wie Sie  - und das erfolgreich an den Standorten Rhein-Ruhr und Maingebiet. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Erstberatungstermin.  

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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