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Betriebsprüfung

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerrecht aufgrund langjähriger Erfahrung bei Betriebsprüfungen.

Betriebsprüfungen sind unangenehm und zeitraubend. Idealerweise vermeiden Sie diese durch eine sorgfältige Buchführung, pünktliche Steuererklärungen und fristgerechte Zahlungen. Dennoch ist kein Unternehmen vor einer solchen Prüfung sicher. Wenn es Sie trifft, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten und begleiten Sie kompetent durch die Betriebsprüfung.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Begleitung der Betriebsprüfung
  • Prüfung der Unterlagen
  • Verhandlungen mit dem Finanzamt
  • Kontrolle des Prüfungsberichts
  • Rechtliche Beurteilung des Prüfungszeitpunkts und -umfangs
  • Verhandlung mit den Finanzbehörden
  • Vertretung vor Gericht
  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung
  • Erstellung von Selbstanzeigen
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerrecht mit 6 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf Betriebsprüfungen spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Mathias Scheidt
Mathias Scheidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Karsten Weiss
Karsten Weiß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Tobias Klümper
Tobias Klümper
Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Bei einer Betriebsprüfung, auch Außenprüfung genannt, wollen die Finanzbehörden die Richtigkeit Ihrer Buchführung kontrollieren. Dafür werden alle Unterlagen geprüft, wobei die Beamten strenge Richtlinien befolgen müssen. Geprüft werden eine oder mehrere Steuerarten für einen bestimmten Zeitraum. Dabei haben aber auch Sie Rechte, nicht jede Nachzahlung muss hingenommen werden.

Um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollten Sie einen erfahrenen Steuerberater kontaktieren, wenn eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen angekündigt wurde. Durch unsere jahrelange Begleitung von Betriebsprüfungen haben wir das fachliche Know-how und kennen Ihre Rechte und Pflichten. Wir sind erfahren im Umgang mit den Finanzbehörden und finden die für Sie beste Lösung.

Sie wurden über eine anstehende Betriebsprüfung informiert und möchten erfahren, was nun auf Sie zukommt und eine Nachzahlung abwenden?

Informieren Sie sich zum Thema Betriebsprüfung in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem nachfolgenden Glossar zum Steuerrecht.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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