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Darum spezialisierte Fachanwälte

GSP Scheidt & Partner ist Fachkanzlei für Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Denn: „Rechtsanwalt ist nicht gleich Rechtsanwalt“. 

Die juristische Ausbildung ist so angelegt, dass die grundlegenden Rechtsgebiete von der Lehre abgedeckt werden. Damit geht nicht nur die Erlangung der Befähigung zum Richteramt einher, sondern auch die Ausbildung des Rechtsanwaltes zum Generalisten und eben nicht zum Spezialisten. Erbrecht und Steuerrecht oder gar Steuerstrafrecht gehören daher eben nicht zu dieser Ausbildung. Für eine gute und umfassende Vertretung bedarf es daher in diesen Fällen erfahrener Experten.

Erfahrung

Erb -und Steuerrecht sind nicht vergleichbar mit anderen Rechtsgebieten und sehr komplex. Sie unterliegen dem ständigen Wandel. Ganz bewusst richtet sich unsere Beratung daher ausschließlich auf diese Profession, wodurch die größtmögliche Kompetenz sichergestellt wird. Denn: Wer alles beraten will, macht am Ende nichts richtig.

Unsere Berater und Rechtsanwälte haben sich von Anbeginn an auf das Erb -und Steuerrecht spezialisiert. Sie verfügen über langjährige Erfahrung und bilden sich laufend fort. Dies garantiert Ihnen ein hohes Maß an Effizienz und Erfolg. Denn durch den Austausch in einem Team von Kollegen, in dem alle von den Erfahrungen der anderen profitieren, kann der bestmögliche Erfolg sichergestellt werden.

Zusammen schafft man mehr

Wir sind viele - ein Erfolg für Sie.

Allein kann eine Problemstellung nicht diskutiert werden – hierfür bedarf es eines Gegenübers. Zusammen ein Problem zu besprechen und zu erörtern, die Erfahrung und die Einschätzung eines anderen Kollegen zu haben, hier abzuwägen und sich auszutauschen, führt zu den besten Ergebnissen. Probleme und Fragen brauchen einen Ansprechpartner. Da geht es Rechtsanwälten letztlich nicht anders als jedem andern auch.

Wir sind ein Team - jeder Berater bei GSP Scheidt & Partner hat daher das Wissen aller Berater und damit das beste Wissen für Ihren Erfolg. Auf diese Weise schaffen wir zusammen auch eine ständige inhaltliche Selbstkontrolle, die die Qualität unserer Leistung sicherstellt. So können Lösungen gefunden oder eben auch Fehler vermieden werden, die einem einzelnen Berater gar nicht aufgefallen wären.

Letztlich besitzt ein ganzes Team von Fach-anwälten einfach mehr Kapazität für neue Fälle und kann so ein effizientes Zeitmanagement umsetzen. Dies garantiert Ihnen eine schnelle und erfolgreiche Abwicklung.

Eine halbherzige Beratung ist keine Beratung

Ihr Fall ist kein Massenfall, er bedarf einer Antwort, die allen offenen Fragen und Problemen Ihres konkreten Falles gerecht wird. Der Beratungsansatz muss daher auch immer interdisziplinär erfolgen und die gesamten Umstände mit einbeziehen.

So ist es z.B. mit der Aufteilung von Vermögen im Rahmen einer Erbteilung eben nicht getan. Es ist vielmehr auch zu beachten, welche steuerlichen Konsequenzen hieraus erwachsen, denn diese können ganz erheblich sein.

Eine Übertragung von Vermögen dagegen muss des Weiteren steuerlich und erbrechtlich betrachtet werden. Die Lösung eines/r Steuerberaters/in einerseits oder die Lösung eines/r Rechtsanwaltes/in für Familienrecht andererseits, reicht hier nicht aus. 

Auch ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf kann nur durch fundierte Kenntnisse des Steuerrechts und des Strafrechts ausgeräumt werden.

Unsere Fachanwälte haben hierüber den Gesamtüberblick – darum spezialisierte Fachanwälte.

Hier zur Kanzlei und unserer Philosophie.
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Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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