Professionelle Rechtsberatung

Pflichtteils­recht

In Deutschland wird das Erbrecht von dem Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Testierfreiheit bedeutet die Freiheit, eine erbfolgerelevante Regelung (Testament, Erbvertrag) zu errichten, aufzuheben oder zu ändern. Hiernach darf derjenige, auf dessen Erbfolge es gerade ankommt (juristisch: Erblasser), insbesondere jeden als Erben bestimmen oder von der Erbfolge ausschließen, den er will. Enterbte nahe Angehörige – meist Kinder oder Ehegatten – haben Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser wird als Geldanspruch gegenüber den Erben geltend gemacht. Bei Streitigkeiten oder Auskunftsverweigerung ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

 

Inhalt

a
    Fügen Sie eine Überschrift hinzu, um das Erstellen des Inhaltsverzeichnisses zu beginnen
    Holzfiguren einer Familie mit einem Richterhammer und einer Waage im Hintergrund.

    Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Verfügung von Todes wegen

    Wenn der Erblasser von seiner Testierfreiheit keinen Gebrauch macht, vor allem also keinen durch Testament und/oder Erbvertrag als Erben bestimmt, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolgeregelung. Das gesetzliche Erbrecht ist ein Verwandtenerbrecht. Stark vereinfacht kann man sagen: „Das Gut folgt dem Blut“, wobei auch das Erbrecht adoptierter Kinder gesetzlich anerkannt ist.

    Struktur und Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts

    Auf dem Grundgedanken der Blutsverwandtschaft aufbauend hat der Gesetzgeber die Verwandten des Erblassers in bestimmte Ordnungen eingeteilt. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto größer ist in der Regel der Erbteil. Hinzu kommt, dass das Erbrecht auf das (Nicht-)Vorhandensein eines Ehegatten und den zwischen den Ehegatten bestehenden Güterstand abgestimmt ist – zumeist die gesetzliche Zugewinngemeinschaft.

    Einfluss des Güterstands auf die Erbquote

    Die Höhe der gesetzlichen Erbquote des überlebenden Ehegatten richtet sich insbesondere nach dem bestehenden Güterstand. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte zusätzlich zur Erbquote einen pauschalierten Zugewinnausgleich, der sich direkt auf die Berechnung der Pflichtteilsansprüche weiterer Beteiligter auswirken kann.

    Grundlagen des Pflichtteilsrechts

    Die folgenden Ausführungen betreffen die Grundlagen des Pflichtteils. Zur Durchsetzung des Pflichtteils erfahren Sie hier mehr und zur Abwehr von Pflichtteilsansprüchen unter dem weiterführenden Link hier.

    Verhältnis zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge

    Das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht sind eng miteinander verzahnt und dennoch unterschiedlich ausgestaltet. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kommt dann zum Tragen, wenn besonders nahe Angehörige – vor allem Kinder oder Ehegatten – von der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen werden.

    Pflichtteil als Geldanspruch gegen den Erben

    Der Pflichtteil sichert enterbten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, jedoch nicht in Form eines Erbteils, sondern als reine Geldforderung gegen den oder die Erben. Pflichtteilsberechtigte haben keine Verwaltungsrechte und sind nicht an der Nachlasssubstanz beteiligt. Diese rechtliche Konstruktion kann zu erheblichen Interessenskonflikten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen.

    Berechnung des Pflichtteils aus dem Nachlasswert

    Die Pflichtteilsforderung bemisst sich nach dem Bestand und Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt des Erblassers. Dieser Wert kann durch Gutachten über Immobilien und bewegliche Gegenstände ermittelt werden. Aus dem so bestimmten Gesamtwert ergibt sich die Pflichtteilsquote – gesetzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – als sofort fälliger Geldanspruch gegenüber dem Erben.

    Beispiel zur Anwendung des Pflichtteilsrechts

    Beispiel:
    Die Eheleute F und M leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben einen Sohn S. M hat in seinem Testament seine Ehefrau F zur Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod des M erbt daher F allein.

    Pflichtteilsanspruch des S:

    S gehört zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Bei gesetzlicher Erbfolge (ohne Testament) wären Ehefrau F (mit 1/4 gesetzlichem Erbteil + 1/4 Zugewinnausgleich) und Sohn S je zur Hälfte erbberechtigt. Da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, kann S von F einen Pflichtteil in Höhe von 1/4 des Nachlasswertes zum Todeszeitpunkt verlangen.

    Bildquellennachweis: Milkos © PantherMedia

    Mann mit dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Mann mit dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Ihre Ansprechpartner

    Rechtsanwälte und Berater

    Mann mit kurzem, dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.

    Matthias Kalthoff

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Porträt eines Mannes mit Glatze und Brille, der einen schwarzen Anzug und eine Krawatte trägt.

    Dr. Donat Ebert

    Kooperationspartner
    Rechtsanwalt
    Schwerpunkt Internat. Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
    Geprüfter Nachlasspfleger
    Porträt einer Frau mit langen, braunen Haaren, die in einem Anzug gekleidet ist und in die Kamera schaut.

    Lena Frescher

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Frau mit langen, braunen Haaren und einem Blazer lächelt in die Kamera.

    Hannah Kluwig

    Rechtsanwältin
    Beratungsschwerpunkt Erbrecht
    Porträt eines Mannes mit Glatze und Bart, der einen grauen Anzug und eine hellgrüne Krawatte trägt.

    Sebastian Kugel

    Rechtsanwalt
    Schwerpunkt Erbrecht

    Kontakt

    Professionelle Rechtsberatung

    Kurfürstendamm 62,
    10707 Berlin

    Hattinger Straße 229,
    44795 Bochum

    Koloniestraße 104,
    47057 Duisburg

    Kapellener Str. 6,
    47239 Duisburg / Rumeln-Kaldenhausen

    Königsallee 61,
    40125 Düsseldorf

    Ruhrallee 9,
    44139 Dortmund

    Ruhrallee 185,
    45136 Essen

    Rote Skulptur in Form eines Leuchtturms auf einem Hügel, umgeben von Bäumen und einem Weg.
    MOERS

    Unterwallstraße 14,
    47441 Moers

    Frau spricht am Telefon und lächelt, während sie in einem modernen Büro steht.

    Direkt anrufen oder schriftlich kontaktieren.

    Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung von uns.

    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
    Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
    Checkboxen

    Unsere Standorte

    Professionelle Rechtsberatung

    Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin

    Hattinger Straße 229, 44795 Bochum

    Koloniestraße 104, 47057 Duisburg

    Kapellener Str. 6, 47239 Duisburg / Rumeln-Kaldenhausen

    Königsallee 61, 40125 Düsseldorf

    Ruhrallee 9, 44139 Dortmund

    Ruhrallee 185, 45136 Essen

    Rote Skulptur in Form eines Leuchtturms auf einem Hügel, umgeben von Bäumen und einem Weg.
    MOERS

    Unterwallstraße 14, 47441 Moers

    Frau spricht am Telefon und lächelt, während sie in einem modernen Büro steht.

    Direkt anrufen oder schriftlich kontaktieren.

    Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung von uns.

    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
    Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
    Checkboxen

    Barrierefreiheit

    Inhalts- und Navigationshilfen

    Farbanpassungen

    Textanpassungen

    100%
    Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

    Formular

    Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
    Checkboxen
    ✉️ Kontaktieren Sie uns