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Anwalt Internationales Steuerrecht

Dadurch dass in der heutigen Zeit fast jedes Unternehmen und viele Privatpersonen Beziehungen zum Ausland aufweisen, kann es zu steuerlichen Problemen mit internationalem Bezug kommen, die einen Anwalt für internationales Steuerrecht nötig machen.
Die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht, GSP Scheidt & Partner, unterstützten Sie auch bei internationalen Fragestellung im Steuerrecht.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Fragestellungen dies sein können und warum Steuerrecht mit internationalen Bezügen besonders komplex ist.

Übersicht:

Was sind typische Beispiele für internationales Steuerrecht?

Fast alle Privatpersonen wie auch Unternehmen haben Beziehungen zu anderen ausländischen Personen oder Unternehmen. Ein internationaler Steuerbezug liegt bereits vor, wenn Arbeitnehmer im Ausland arbeiten, aber in Deutschland wohnen. Oder ein Familienangehöriger lebte im Ausland, verstarb dort und Sie erben nun den Nachlass. Ein internationaler Steuerbezug liegt auch vor, wenn ein inländischer Unternehmer von einem ausländischen Händler Waren kauft.

Weitere Beispiele für internationale Steuerbezüge sind:

Welche Risiken beinhalten internationale steuerliche Sachverhalte?

Bei Privatpersonen und Unternehmen existiert oft kein besonders ausgeprägtes Problembewusstsein was steuerliche Sachverhalte mit internationalen Bezügen anbelangt. Die Beratung hinsichtlich der internationalen Bezüge wird oft gar nicht oder zu spät in Anspruch genommen. Doch gerade um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte die Hilfe eines Anwalts für internationales Steuerrecht bei einem internationalen Bezug in Anspruch genommen werden.
Das größte Risiko bei einem internationalen Bezug ist eine zu hohe Steuerlast. Hier gilt es insbesondere die Doppelbesteuerung, also die Besteuerung von einheitlichen Vorgängen im Ausland und im Inland zu vermeiden. Eine solche Doppelbesteuerung kann vermieden werden. Hierzu existieren meist bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die eine solche Besteuerung vermeiden können.
Das zweite Risiko liegt darin, dass mögliche Besteuerungsgrundlagen gar nicht erkannt werden. Wenn Unternehmen beispielsweise ins Ausland verlagert werden droht die Aufdeckung von fiktiven stillen Reserven. Oder verlagert ein Gesellschafter einer GmbH seinen privaten Wohnsitz ins Ausland, können rein durch die Wohnsitzverlagerung bereits fiktiv Steuern anfallen, da die deutschen Finanzbehörden von einem Verkauf der Gesellschaftsanteile ausgehen.
Neben der Nachzahlung von Steuern können in diesem Zusammenhang auch Ermittlungen wegen vermeintlicher Steuerhinterziehung auf Unternehmen und Privatpersonen zukommen.

Worin besteht die Schwierigkeit im internationalen Steuerrecht?

Bereits das nationale deutsche Steuerrecht hat sehr viele Rechtsquellen und eine fast unüberschaubare Anzahl von Einzelregelungen. Im internationalen Steuerrecht ist dies nicht anders. Allein im deutschen Steuerrecht gibt es in zahlreichen Gesetzen – etwa dem Einkommensteuergesetz, dem Außensteuergesetz, der Abgabenordnung, dem Körperschaftsteuergesetz sowie weiteren Gesetzen – Regelungen für den Umgang mit internationalen steuerlichen Bezügen.
Zwischen der BRD und einzelnen Ländern existieren darüber hinaus noch sog. Doppelsteuerabkommen – oder kurz DBA. In solchen Abkommen wird festgelegt, welcher Staat die jeweilige Steuer erhebt und welcher auf die Erhebung der Steuern verzichtet. Als Beispiel werden Gewerbesteuern meist in dem Staat erhoben, in dem sich die Betriebsstätte oder der Gewerbebetrieb befindet. Auch wenn Sie Immobilien im Ausland besitzen werden die Mieteinnahmen meistens im dem Land erhoben, in dem sich die Immobilie befindet.
Zu den nationalen Gesetzen und bilateralen Abkommen – also die Abkommen, die zwischen zwei Staaten geschlossen werden – kommen auch weitere Regelungen. Im internationalen Steuerrecht spielen auch multilaterale Abkommen eine Rolle – also die Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden – sowie Regelungen, die innerhalb der EU gelten – also das EU-Recht.

Außensteuergesetz

In Deutschland zählt zu den wichtigsten Gesetzen, die steuerliche Sachverhalte mit internationalem Bezug z.T. regeln, das Außensteuergesetz. Ziel des Gesetzes ist es Wettbewerbsverzerrungen zu meiden, die dadurch zustande kommen, dass Steuergefälle in Niedrigsteuer-Ländern ausgenutzt werden. In diesem Gesetz enthalten sind grundlegende Regelungen über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen.

Was bedeutet Doppelbesteuerung?

Im Steuerrecht geht es oft darum die Steuerlast unter Ausnutzung der gesetzlichen Regelung gering zu halten. Dies muss insbesondere im internationalen Kontext des Steuerrechts beachtet werden, damit es nicht zur doppelten Besteuerung ein und desselben Steuersachverhalts kommt.

Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1: Herr A besitzt im Ausland ein Mehrfamilienhaus und generiert damit jeden Monat Mieteinnahmen. Diese Mieteinnahmen gelten in Deutschland als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Soweit nichts Ungewöhnliches.
Wenn aber in dem Land, in dem sich das Mehrfamilienhaus befindet, auf die Mieteinnahmen eine Steuer erhoben wird und dann noch einmal in Deutschland die Mieteinnahmen der Einkommensteuer unterliegen, wurden die Mieteinnahmen zweimal und damit doppelt besteuert. Dies erscheint allerdings ungerecht.
Hierfür können Doppelbesteuerungsabkommen z.B. festlegen, dass nur in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, die Mieteinnahmen besteuert werden. Dann handelt es sich um eine sog. Quellensteuer.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Beispiel 2: Frau B ist Grenzgängerin. Sie wohnt in Deutschland, fährt aber zur Arbeit über die Grenze und arbeitet nicht in Deutschland. Sie erhält von ihrer Firma ein Gehalt. Nun stellt sich die Frage, wo dieses Gehalt versteuert werden muss.
Da Frau B in Deutschland lebt, ist sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig – hier kommt es auf den Wohnsitz an bzw. ob eine Person sich dauerhaft in Deutschland aufhält – und muss daher ihre Einkünfte auch in Deutschland versteuern. Doch wann ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt oder ein inländischer Wohnsitz, ist unterschiedlich geregelt.

Hier können z.B. Regelung in Doppelbesteuerungsabkommen eigene Regelungen treffen, die vom Grundsatz in §§ 8 und 9 AO abweichen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann auch regeln, in welchem Land das Gehalt von Frau B zu versteuern ist.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gilt das sog. Welteinkommensprinzip. Dies würde bedeuten, dass Frau B ihr Gehalt in Deutschland versteuern muss, weil sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dort wäre dann das gesamte inländische und ausländische Einkommen zu versteuern.
Durch Doppelsteuerabkommen kann diese Pflicht aber auf das Land übergehen, in dem Frau B arbeitet. Gibt es kein Abkommen mit dem Land in dem Arbeitnehmer arbeiten, kann es auch dazu kommen, dass man in beiden Ländern Steuern zahlen muss.

Steuerberatung Grenzgänger

Mehr zur Steuerberatung für Grenzgänger finden Sie hier.

Fazit: Warum sollte man Beratung bei internationalen steuerlichen Sachverhalten in Anspruch nehmen?

Die Ausführungen und Beispiel zeigen es bereits: das Steuerrecht mit internationalen Bezügen ist sehr komplex und vielschichtig. Viele Rechtsquellen und viele versteckte Anknüpfungspunkte für das internationale Steuerrecht sind für den Laien unüberblickbar. Es benötigt hier die Expertise im nationalen wie auch im internationalen Steuerrecht um die Steuerlast für Privatpersonen und Unternehmen gering zu halten, aber auch die richtigen Besteuerungsgrundlagen zu erkennen.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei GSP Scheidt & Partner bilden sich ständig in diesem internationalen Kontext weiter und decken mit ihrer Fachkompetenz im nationalen wie auch internationalen Steuer- und Erbrecht ihre Fragestellungen zu den internationalen steuerlichen Sachverhalten ab.
Durch die Bündelung der Expertise im Steuerrecht und Erbrecht ist die Kanzlei GSP Scheidt & Partner auch bei der Konzeption von Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbschaften mit internationalem Bezug der richtige und kompetente Ansprechpartner.

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