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Steuerberatung Grenzgänger - 7 Fragen und Antworten!

Die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht GSP Scheidt & Partner bieten Steuerberatung für Grenzgänger. Im Hinblick auf Grenzgänger gibt es einige steuerliche Besonderheiten.

Steuerberatung Grenzgänger - 7 Fragen und Antworten! - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
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Zumeist stellt sich für Grenzgänger vor allem die Frage, in welchem Land Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit versteuert werden müssen oder ob das Arbeitseinkommen sogar in zwei Ländern und damit doppelt besteuert wird.

In diesem Beitrag "Steuerberatung Grenzgänger" beantworten wir diese Fragen und erklären alles Wissenswerte für Grenzgänger.

Was ist ein Grenzgänger?

Als Grenzgänger werden Personen bezeichnet, die zwar im Inland wohnen bzw. im Inland ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben, aber im Ausland bzw. im Grenzgebiet eines anderen Landes arbeiten. Dies sind z.B. Personen, die in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz oder Österreich arbeiten, aber in Deutschland wohnen.

Dabei ist es nicht notwendig, dass der Grenzgänger ausschließlich in Deutschland wohnt. Der Grenzgänger-Status bleibt auch erhalten, wenn der Grenzgänger im Ausland eine Wohnung unterhält und an einzelnen Tagen auch dort verbleibt. Es gelten hier unterschiedliche Grenzen von bis zu 60 Tagen im Jahr, in denen der Grenzgänger beruflich bedingt nicht nach Deutschland zurückkehrt.

Davon ist steuerrechtlich der Begriff des Grenzpendlers abzugrenzen. Ein Grenzpendler arbeitet im Inland, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land.

Steuerliche Situation

Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten. Dies gilt zum einen für die Steuer, die auf die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit zu zahlen sind, aber auch im Hinblick auf die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.

Im Fall, dass ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet und wohnt, wird von seinem Arbeitslohn oder Gehalt die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt. Nach Ablauf des Jahres kann der Arbeitnehmer dann eine Einkommensteuererklärung abgeben. Je nach Ausgaben und steuerlichen Abzugsmerkmalen muss der Arbeitnehmer dann entweder Einkommensteuer nachzahlen oder er bekommt von der gezahlten Lohnsteuer einen bestimmten Betrag zurück.

Keine Steuererklärung abgegeben

In unserem Beitrag zum Thema erklären wir, was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind.

Welteinkommensprinzip und Wohnsitzlandprinzip

Arbeitet man nun im Ausland, wohnt aber in Deutschland, können in der Theorie beide Länder Lohn- bzw. Einkommensteuer erheben. Für Deutschland gilt für Inländer das sog. Welteinkommensprinzip und das Wohnsitzlandprinzip.

Das Welteinkommensprinzip sagt aus, dass alle Einkünfte, die ein Inländer in irgendeinem Land der Welt hat, in Deutschland versteuert werden müssen.

Das Wohnsitzlandprinzip besagt, dass ein Inländer dort steuerpflichtig ist, wo er seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Quellenlandprinzip vs. Welteinkommens-/Wohnsitzlandprinzip

Da das Steuersystem in jedem Land der Welt unterschiedlich ausgestaltet ist, gelten nicht überall Welteinkommens- oder Wohnsitzlandprinzip. Es gibt Länder, in denen das sog. Quellenlandprinzip gilt. Dabei wird das Einkommen in dem Land versteuert, in dem es erwirtschaftet wird.

Kommen aber diese unterschiedlichen Systeme zusammen, könnte es dazu kommen, dass die beruflichen Einkünfte einmal nach dem Quellenlandprinzip im Ausland versteuert werden und dann noch einmal in Deutschland nach dem Welteinkommens- und Wohnsitzlandprinzip. Die Folge wäre, dass das Einkommen eines Grenzgängers gleich zweimal besteuert wird und damit ein übermäßig hohes Steueraufkommen.

Sind Sie Grenzgänger mit offenen Fragen zur Steuer? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Was regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Um eine doppelte Besteuerung des Einkommens zu verhindern, also die Besteuerung im Inland und im Ausland, gibt es bilaterale Steuerabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern. Durch verschiedene Methoden wird eine drohende Doppelbesteuerung verhindert.

Das Doppelbesteuerungsabkommen legt z.B. fest, dass ein Einkommen in einem anderen Staat dort steuerfrei ist, aber nach den Maßstäben des deutschen Einkommensteuerrechts vollständig im Inland besteuert wird. Andersherum kann ein solches Abkommen auch festlegen, dass die Einkommensbesteuerung vollständig im Ausland stattfindet.

Hierfür ist aber das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen einschlägig, da es keine einheitliche Regelung gibt.

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz

Für Arbeitnehmer in der Schweiz gilt beispielsweise eine Quellensteuer von 4,5%, die der schweizerische Staat auf das dort erwirtschaftete Einkommen erhebt. In Deutschland wird die Einkommensteuer auf diese Einkommen zwar auch und damit zusätzlich erhoben; die bereits in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird jedoch angerechnet. So kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande und Belgien

Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, zahlen lediglich in den Niederlanden Lohnsteuer. Dies gilt nur dann nicht, wenn noch weitere Einkünfte in einem anderen Land erzielt werden. Wer aber mehr als 90% seines Einkommens in den Niederlanden erwirtschaftet, ist dort steuerpflichtig.

Ähnliches gilt in Belgien. Auch in diesem Fall ist man als dort beschäftigter Inländer in Belgien steuerpflichtig und nicht in Deutschland.

Andere Doppelbesteuerungsabkommen

Die Doppelbesteuerungsabkommen für Frankreich und Österreich sehen eine Besteuerung der dort erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland vor.

Wo muss ein Grenzgänger seine Steuererklärung abgeben?

Es kommt für die Frage, wo man als Grenzgänger seine Steuererklärung abgeben muss, darauf an, in welchem Land man arbeitet. Alle Arbeitnehmer, die in den Niederlanden oder Belgien arbeiten, aber in Deutschland wohnen, müssen ihre Steuererklärung dort abgeben und nicht in Deutschland. Ähnliches gilt auch für Luxemburg.

Arbeitnehmer, die in der Schweiz, Österreich oder Frankreich arbeiten, müssen ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben.

Auch für die Frage, in welchem Land man als Grenzgänger seine Steuererklärung abgeben muss, ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land einschlägig.

Welche Anlage als Grenzgänger?

Sollte sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, dass trotz einer Tätigkeit im Ausland die Einkommensteuer in Deutschland gezahlt werden muss, ist auch die Einkommensteuererklärung in Deutschland abzugeben. Für die Einkünfte als Grenzgänger ist dann die Anlage N-Gre zu verwenden.

Muss ich als Grenzgänger eine Steuererklärung machen?

Ist für ihre im Ausland erwirtschafteten Einkünfte ein deutsches Finanzamt zuständig, muss die Einkommensteuer viermal pro Jahr als Vorauszahlung geleistet werden. Im Folgejahr sind Grenzgänger dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Welches Finanzamt ist für mich als Grenzgänger zuständig?

Besteht für den Grenzgänger eine Steuerpflicht in Deutschland, sind alle steuerlichen Angelegenheiten mit dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt abzuwickeln. Dort muss bei der Arbeitsaufnahme ein Grenzgängerfragebogen (Vordruck S2-76) ausgefüllt werden.
Sollte die Steuerpflicht in dem Land der beruflichen Tätigkeit bestehen, sind alle steuerlichen Angelegenheiten mit dem für den Sitz des Arbeitgebers zuständigen Finanzamt abzuwickeln.

Wann lohnt es sich, als Grenzgänger zum Steuerberater zu gehen?

Die Beispiele der unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz und Österreich zeigen, dass die Besteuerung und steuerlichen Grundlagen bei Grenzgängern durchaus unterschiedlich und komplex sein können.

Auch hinsichtlich der Berücksichtigung steuerlicher Abzugsposten werden Grenzgänger-Konstellationen höchst unterschiedlich gehandhabt. Als Grenzgänger in den Niederlanden und Belgien gibt es beispielsweise die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung von Hypothekenzinsen für ein Eigenheim.

Um über die Besonderheiten der Grenzgänger-Eigenschaft und die Eigenarten der ausländischen Einkommensbesteuerung umfassend informiert zu sein, empfiehlt sich daher bei Antritt einer Arbeitsstelle als Grenzgänger eine steuerliche Beratung.

Die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht GSP Scheidt & Partner bieten fachübergreifend eine steuerrechtliche und steuerliche Beratung im Bereich der Grenzgänger-Besteuerung.

Bildquellennachweis: © belchonok | PantherMedia

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