Als Fachkanzlei vertritt Scheidt Kalthoff & Partner Mandanten mit Schwerpunkt in den Rechtsgebieten Steuerrecht und Erbrecht.
Wenn Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Dortmund suchen, sind die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht, Scheidt Kalthoff & Partner, der richtige Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts. Die Kanzlei Scheidt Kalthoff & Partner beschäftigt neben Juristen auch Steuerberater und kann somit in den Feldern Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Steuerberatung Mandanten in steuerlichen, steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen umfassend beraten und vertreten.
Auch in den Angelegenheiten des Erbrechts treten häufig steuerliche Fragen auf, über die durch unsere Expertise und Ausrichtung umfassend beraten und aufklären können. In diesem Bereich beraten wir ebenso bei nationalen und internationalen Fragestellungen.
Ein Anwalt für Steuerrecht beschäftigt sich schwerpunktmäßig in seiner beruflichen Tätigkeit mit allen Angelegenheiten des Steuerrechts. Einem Fachanwalt für Steuerrecht wurde dieser Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, da er besondere fachliche und praktische Kenntnisse in dem Rechtsgebiet Steuerrecht vorweisen kann. Der Fachanwalt für Steuerrecht ist allerdings nicht mit dem Steuerberater zu verwechseln.
Das Steuerrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts und begegnet jedem Menschen, egal ob beruflich oder privat, fast jeden Tag. Mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen regelt das Steuerrecht alle Vorgänge, die steuerlich in irgendeiner Weise relevant sind. Dazu gehören Regelungen, wann Steuern überhaupt erhoben sowie festgesetzt werden und welche Lebenssachverhalte hierfür relevant sind.
Steuern werden dabei als Geldleistungen angesehen, für die es keine Gegenleistung gibt und von den Personen abgeführt werden müssen, auf die ein steuerlicher Tatbestand zutrifft. Außerdem sind Steuern zum Erhalt des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens abzuführen – unter das Gemeinwesen fallen der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden.
Aus dem Grund, dass es praktisch in jedem Lebensbereich um steuerliche Belange geht, folgt die Tatsache, dass es bei dieser Vielzahl Besteuerung zu Fehlern kommt. Arbeitnehmer, Rentner oder auch Unternehmen müssen etwa verschiedene Steuererklärungen abgeben. Bei Arbeitnehmern, Rentnern, Selbständigen ist dies u.a. die Einkommensteuererklärung.
Unternehmen und Selbständigen müssen zumeist die Umsatzsteuererklärungen abgeben. Im Bereich der Besteuerung von Unternehmen, Gewerbe- und Industriebetrieben fallen – je nach Rechtsform – noch Steuererklärungen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sowie die Abwicklung im Bereich der Lohnsteuer – als Arbeitgeber – an.
In allen Steuererklärungen und in der rechtlichen Bearbeitung durch die Finanzbehörden können dabei Fehler passieren. Häufig kommt es z.B. vor, dass das Finanzamt in Einkommensteuererklärungen bestimmte steuerliche Sachverhalte nicht anerkennt – z.B. das häusliche Arbeitszimmer.
In solchen Fällen kann der Anwalt für Steuerrecht der richtige Ansprechpartner sein, um gegen diese Fehler oder generell die Entscheidungen der Finanzbehörden in den Steuerbescheiden vorzugehen. Mit einem Einspruch und weiteren Mittel kann der Anwalt für Steuerrecht als rechtlicher Vertreter des Steuerpflichtigen auf eine korrekte steuerliche Berücksichtigung und Bescheid-Erteilung hinwirken.
Sollten außergerichtliche Mittel wie der Einspruch nicht wirksam sein, kann mithilfe des Anwalts für Steuerrecht auch durch eine Klage vor dem Finanzgericht die Rechtslage geklärt werden.
Wird eine Steuerstraftat wie die Steuerhinterziehung vorgeworfen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen und sich von diesem vertreten zu lassen. Wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, kommt es immer zu zwei unterschiedlichen Verfahren: dem Steuerlichen und dem Strafrechtlichen.
In dem steuerlichen Verfahren wird ermittelt, wie groß die nachzuzahlenden Steuern sind und wie groß der Schaden für die Gemeinschaft war. Es müssen in jedem Fall die ersparten bzw. hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden.
Neben dem steuerlichen Verfahren wird auch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Für die hinterzogenen Steuern kann auch eine Strafe in Form einer Geldstrafe ausfallen oder bei besonders hohen hinterzogenen Steuern auch zu einer Gefängnisstrafe führen.
Mit welcher Strafe Sie bei einer Steuerhinterziehung rechnen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Damit eine Strafe bei der Steuerhinterziehung nicht anfällt, kann die strafbefreiende Selbstanzeige genutzt werden. Haben die Behörden noch keine Ermittlungen angestellt und wurde mit der Selbstanzeige in korrekter Weise über alle steuererheblichen Tatsachen informiert, kann die Selbstanzeige strafbefreiend wirken. Hierzu ist eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Steuerrecht wichtig, da nur zusammen mit ihrem Anwalt eine korrekte Selbstanzeige erstellt und eingereicht werden kann.
Wie eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, lesen Sie in diesem Beitrag.
Ja, ein Rechtsanwalt – unabhängig ob er Fachanwalt für Steuerrecht ist oder nicht – darf grundsätzlich bei der Erstellung einer Steuererklärung mitwirken. Er braucht hierfür keine Zulassung oder Qualifikation als Steuerberater.
In der Praxis werden Steuererklärungen jedoch meist eher von Steuerberatern erstellt. Diese besitzen eine fundierte Ausbildung und sind tagtäglich mit den „Zahlen“ und Fakten von Steuererklärungen befasst.
Die Kanzlei Scheidt Kalthoff & Partner beschäftigt neben Experten für das Steuerrecht und Fachanwälten für Steuerrecht auch Steuerberater. Einer unserer Beratungsschwerpunkte liegt daher in der Erstellung von Steuererklärungen.
Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern handelt es sich um zwei verschiedene Berufe, die aber ähnliche Beratungsschwerpunkte haben können. Der Steuerberater kümmert sich vor allem um die praktische Seite des Steuerrechts, in dem er z.B. Steuererklärungen erstellt. Sein Berufsbild ist es, gegen Gebühr „unbeschränkt Hilfe in Steuersachen“ zu leisten. Der Steuerberater ist meist kein Rechtsanwalt, außer er hat Rechtswissenschaft studiert und abgeschlossen. Rechtsberatung darf ein Steuerberater nicht leisten.
Der Rechtsanwalt hingegen ist Jurist und kümmert sich mehrheitlich um die rechtliche Seite des Steuerrechts. Dabei ist der Rechtsanwalt aber befugt, jede steuerliche Hilfeleistung anzubieten, die ein Steuerberater ebenfalls anbieten darf. Ein Rechtsanwalt ist aber nicht automatisch Steuerberater, auch wenn er die gleichen Dienstleistungen anbietet. Er ist erst dann Steuerberater und Rechtsanwalt, wenn er zusätzlich die Steuerberater-Prüfung abgelegt hat.
Steuern werden mehrheitlich bundeseinheitlich in gleicher Höhe erhoben. So beträgt die Umsatz-/Mehrwertsteuer, die z.B. anfällt, wenn man Waren einkauft, in ganz Deutschland entweder 7% oder 19% - egal ob in Dortmund, Frankfurt, Hamburg oder München.
Es gibt allerdings auch Steuern, die in den Bundesländern oder sogar in den Kommunen – z.B. Städten oder Gemeinden – unterschiedlich hoch sind.
Zu den Steuern, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sind, zählt z.B. die Grunderwerbsteuer. Diese fällt meistens an, wenn das Eigentum an Immobilien oder Gebäuden durch einen Verkauf wechselt. Die Spanne der Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland zwischen 3,5% und 6,5%. In Dortmund beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5%, wie in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer unterscheiden sich sogar von Kommune zu Kommune. Die Grundsteuer wird für das Eigentum an Immobilien und land- oder forstwirtschaftlichen Flächen erhoben. Die Gewerbesteuer fällt für Gewerbebetriebe an. Beide Steuerarten werden über ein Berechnungsverfahren mittels verschiedener Faktoren wie Gewerbeertrag oder Grundstücksgröße berechnet.
Die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in Dortmund betragen:
Grundsteuer A: 325% (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Grundsteuer B: 610% (z.B. Wohngebäude und unbebaute Grundstücke)
Gewerbesteuer: 485%
Das Erbrecht ist wie das Steuerrecht auch eine komplexe Materie. Eine Beratung im Erbrecht kommt prinzipiell in jeder Lebenssituation in Frage. Vor allem dann, wenn man vor der Frage steht, wie man seinen Nachlass vernünftig und ganz nach seinem Willen aufteilen will, kann es zu komplexen Fragestellungen kommen.
Es kann z.B. zu Situationen kommen, in denen man bei der Erstellung eines Testaments zwar eine gut gemeinte Regelung treffen möchte, diese aber nicht gut gemacht ist. In solchen Fällen kann dann eine solche Regelung dazu führen, dass der Nachlass nicht so verteilt wird, wie man dies als Testamentsersteller für seinen Nachlass möchte.
Wichtige Informationen zum Thema Testamentsvollstreckung finden Sie in diesem Beitrag.
Eine Beratung kann auch notwendig sein, wenn man als naher Verwandter zwar eigentlich erben würde, der Erblasser den Nachlass aber an jemand anderen vererbt hat. Um zu klären, welche Rechte und Pflichtteilsansprüche man hat, sollte man sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.
Ein Fachanwalt für Erbrecht ist durch seine Erfahrung und Spezialkenntnisse in allen Fragen des Erbrechts der richtige Ansprechpartner. Eine Beratung ist bereits vor der Erstellung des Testaments, bei der Frage nach dem Antritt oder dem Ausschlagen des Erbes, bei der Erbauseinandersetzung, der Nachlassinsolvenz oder der Durchsetzung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen sinnvoll.
Der Begriff des Pflichtteils hängt immer mit der Enterbung durch den Erblasser zusammen. Grundsätzlich können Personen, die etwas vererben wollen, frei bestimmen, welche andere Person oder anderen Personen den Nachlass erben sollen. Dies ist Ausdruck der Testierfreiheit in § 1937 BGB.
Allerdings hat diese Testierfreiheit gewisse Grenzen. Nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner sowie Lebenspartner, haben ein gesetzliches Erbrecht. Selbst wenn man als zukünftiger Erblasser nicht möchte, dass z.B. ein Nachkomme etwas erbt, steht diesem enterbten Nachkommen ein Pflichtteil zu.
Alles, was Sie über die Grundlagen des Pflichtteils wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Genauso wie der zukünftige Erblasser frei bestimmen kann, wer etwas erbt, ist er nicht gezwungen, ein Testament oder ähnliche Verfügungen von Todes wegen zu treffen. Existiert nämlich kein Testament, setzt die gesetzliche Erbfolge ein. In einem solchen Fall werden die nahen Angehörigen wie Kinder und Ehepartner/Lebenspartner gesetzliche Erben. Hat der Erblasser beispielsweise 2 Kinder und hat kein Testament, erben beide Kinder zu je 50%.
Hat der Erblasser in dem Beispiel 2 Kinder und hat er ein Kind enterbt, hat das enterbte Kind einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des Anspruchs aus der gesetzlichen Erbfolge. Das enterbte Kind hätte in diesem Beispiel einen Anspruch bei gesetzlicher Erbfolge von 50% und somit einen Pflichtteil von 25%.
Die Höhe des Pflichtteils ist damit immer abhängig von den sonstigen erbberechtigten nahen Verwandten des Erblassers.
Die Erben treten in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers ein. Somit treten sie auch in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Es gehen z.B. alle Bankkonten und Bargeldbestände in die Erbmasse ein und somit auch auf die Erben über. Verbindlichkeiten, die der Erblasser hatte, wie Kredite, gehen ebenso in die Erbmasse ein und müssen von den Erben bedient werden.
Es gibt aber Rechte, die nicht erblich sind und damit auch nicht in die Erbmasse eingehen. Dazu zählen z.B. Nießbrauchsrechte an einer Immobilie, Sache oder einem Recht. Diese sind nicht vererbbar. Ebenso können Wohnrechte, die nur vom jeweiligen Rechteinhaber persönlich ausgeübt werden können, egal ob diese im Grundbuch eingetragen sind oder nicht, nicht vererbt werden.
War der Erblasser an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt, gehen die Anteile an der Gesellschaft auch nicht ohne Weiteres auf die Erben über. Der Gesellschaftsvertrag enthält hierüber Klauseln, wie im Falle der Nachfolge mit den Gesellschaftsanteilen zu verfahren ist. Kann ein Erbe dem Erblasser als Nachfolger in die Gesellschaft folgen, müsste dies explizit so im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Die Erben können jedoch einen Anspruch auf Abfindung in Höhe des Gesellschaftsanteils haben.
Möchte man sich über einfache Fragen im Erbrecht von einem Rechtsanwalt beraten lassen, beträgt die Gebühr für eine solche Erstberatung 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer (19%) und eventuell der Pauschale für Auslagen (20,00 Euro). Die Erstberatung ist dabei eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung, die maximal eine Stunde dauert.
Im Anschluss an die Erstberatung können weitere Beratungen oder eine Vertretung erfolgen. Die Kosten für Entwurf eines Testaments, die Beglaubigung des Testaments durch einen Notar, die Klage gegen ein Testament, die Klage auf einen Pflichtteilsanspruch oder andere erbrechtliche Ansprüche sind unterschiedlich und hängen z.T. vom Gegenstandswert ab. Der Gegenstandswert bezeichnet dabei den objektiven Wert oder entspricht dem wirtschaftlichen Interesse, das mit z.B. einer Klage verbunden ist.
Bildquellennachweise: © PantherMedia
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