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Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung nimmt eine Person, der der Erblasser sein Vertrauen geschenkt hat, die Verwirklichung des letzten Willens des Verstorbenen in seine oder ihre Hände.

Dies kann eine klar eingegrenzte, leicht zu bewältigende Aufgabe sein, die auch sehr gut ein alter Freund, eine alte Freundin des Verstorbenen ausfüllen kann. Vielleicht geht es dabei nur darum, einfache Zuwendungen im Wege des Vermächtnisses zu erfüllen. Oder das überschaubare Vermögen des Nachlasses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwalten, etwa bis die Kinder volljährig sind oder ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Es kann aber auch sein, dass es sich hier um eine sehr komplexe Aufgabe handelt, die viele verschiedene Implikationen beinhaltet und sehr fundierte Kenntnisse des Erbrechts und des Steuerrechts verlangt.

Oder es geht um einen Nachlass, der sehr viele grenzüberschreitende Bezüge hat – das Häuschen in der Toskana oder die Finca auf Mallorca, die Unternehmensbeteiligung in Finnland oder in Großbritannien.

 Bei solchen komplexen Nachlässen und bei grenzüberschreitenden Bezügen ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der dieser Aufgabe gewachsen ist.

Auch ist zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker sich möglicherweise gegen die Erben, die vielleicht engste Verwandte – Kinder – des Erblassers oder der Erblasserin sind, durchsetzen muss. Hier bedarf es eines gehörigen Maßes an Lebenserfahrung und persönlicher Souveränität.

Wichtig ist auch, dass der Testamentsvollstrecker über einen Hintergrund – ein „back office“ – verfügt, welches genügend Rückhalt für die Erfüllung der zahlreichen Pflichten bietet. Hierzu gehören:

  • Den Nachlass in Besitz zu nehmen;
  • Fristen zu überwachen;
  • Forderungen zu überprüfen, zu begleichen oder abzuwehren;
  • Auflagen und Vermächtnisse zu erfüllen;
  • Ggfls. Immobilien zu verwalten oder zu veräußern;
  • Haushalte aufzulösen;
  • Einkommensteuern zu erklären und zu zahlen;
  • Den digitalen Nachlass abzuwickeln;
  • Erbschaftsteuern zu erklären und zu begleichen etc.

Ohne eine solide Ausbildung mit Schwerpunkt im Erbrecht und in der Testaments-vollstreckung lassen sich diese Aufgaben nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten und im Sinne des Erblassers erfüllen.

Rechtsanwalt Dr. Donat Ebert verfügt über eine zertifizierte Weiterbildung im Bereich der Testamentsvollstreckung. RA Dr. Ebert hat in seiner Zeit als Leiter der Nachlassabteilung einer großen gemeinnützigen Organisation in NRW über 100 Nachlässe abgewickelt. Dr. Ebert ist außerdem auch als Rechtsanwalt in Ungarn zugelassen und betreut seit über zehn Jahren grenzüberschreitende Nachlässe mit Bezügen in Europa und Übersee. 

Was auch immer Sie bzgl. Ihrer Erbschaft regeln wollen. GSP Scheidt & Partner steht Ihnen auch als Ansprechpartner im Rahmen der Testamentsvollstreckung zur Seite. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Einzelheiten.
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