Das Grundbuchamt kann bei der Vorlage eines notariellen Testaments lediglich bei konkreten Anhaltspunkten die Vorlage eines Erbscheins beantragen. Eine im gemeinschaftlichen Testament vereinbarte erweiterte Scheidungsklausel begründet noch keine konkreten Anhaltspunkte. Der Fall Die Ehegatten, die zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch eingetragen waren, hatten ein gemeinschaftliches notarielles Testament errichtet, indem sie sich gegenseitig als […]