Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag Ehegatten, Abkömmlinge oder Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Die Enterbung muss in der letztwilligen Verfügung nicht begründet werden. Meistens kann die Formulierung, dass Forderungen auszuschließen sind aufgrund des Kontakabbruchs, als eine Enterbung ausgelegt werden Welche Anforderungen zu stellen sind und welche Folgen eintreten, können Sie in diesem […]