Professionelle Rechtsberatung

Enterben

Scheidt Kalthoff & Partner ist Fachkanzlei für Erbrecht und berät Sie aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu letztwilligen Verfügungen, Erbeinsetzungen und zu dem Thema „Enterben“.

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf letztwillige Verfügungen und Fragen der Enterbung spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht und im erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

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Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
team-herr-ebert

Dr. Donat Ebert

Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
team-frau-frescher

Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
team-frau-kluwig

Hannah Kluwig

Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
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Sebastian Kugel

Rechtsanwalt
Schwerpunkt Erbrecht

Informationen Erbrecht

Unsere Beratungsschwerpunkte:

Jeder Mensch ist frei in seiner Entscheidung, was nach dem Tod mit seinem Nachlass geschehen und wer welchen Teil erhalten soll. Der letzte Wille wird in einem Testament festgehalten. Das gilt auch für den Fall, dass jemand enterbt werden soll, der eigentlich erbberechtigt ist, etwa die Kinder. Als Kanzlei für Erbrecht wissen wir: Ganz so einfach ist das nicht. Aus unserer Erfahrung kennen wir die zahlreichen Möglichkeiten, die Sie in einem solchen Fall als Erblasser haben.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Enterbung
  • Testamentserrichtung
  • Erbvertragsgestaltung
  • Prüfung bestehender Testamente & Verträge
  • Pflichtteil dem Grunde & der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
  • Gestaltung von Pflichtteilsverzichten
  • Vermächtnisse
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  •  
    Das deutsche Erbrecht definiert, wer am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt werden muss. Für den Erblasser ist es ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich, diese Vorgaben zu umgehen. Er kann zwar ein Testament verfassen und darin Personen enterben, die nichts von seinem Vermögen erhalten sollen. Doch sind diese grundsätzlich „erbberechtigt“, es steht ihnen zumindest ein Pflichtteil zu.

    Um jemanden komplett zu enterben und den Pflichtteil zu nehmen, müsste sich diese Person einer schweren Verfehlung schuldig gemacht haben. Das ist jedoch nur selten der Fall. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Erbansprüche durch strategisch durchdachte Schenkungen, Erbverträge und Testamente zu verringern, doch auch hier gibt es Ausnahmen und Fallstricke, die eine anwaltliche Beratung erfordern. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

    Mehr zum Thema Erben und Vererben und damit zum Thema Enterbung finden Sie auch in unserem Glossar und auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch Informationen zu den Themen PflichtteilsansprücheEnterbenTestamentsgestaltung und vieles mehr.

    Wir sind davon überzeugt, dass jeder Fall ganz konkret betrachtet werden muss. Der Ansatz von Scheidt Kalthoff & Partner liegt dabei nie in einer Einheitslösung. Egal, ob es sich um einen kleineren oder um einen großen Nachlass handelt, wir treten engagiert für Ihr Recht ein – Ihr Recht ist unsere Leistung.

    Informieren Sie sich zum Thema Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Erbrecht im Überblick

    Glossar

    Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

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