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Enterben

GSP Dr. Glaser & Scheidt ist Fachkanzlei für Erbrecht und berät Sie aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu letztwilligen Verfügungen, Erbeinsetzungen und zu dem Thema „Enterben“.

Jeder Mensch ist frei in seiner Entscheidung, was nach dem Tod mit seinem Nachlass geschehen und wer welchen Teil erhalten soll. Der letzte Wille wird in einem Testament festgehalten. Das gilt auch für den Fall, dass jemand enterbt werden soll, der eigentlich erbberechtigt ist, etwa die Kinder. Als Kanzlei für Erbrecht wissen wir: Ganz so einfach ist das nicht. Aus unserer Erfahrung kennen wir die zahlreichen Möglichkeiten, die Sie in einem solchen Fall als Erblasser haben.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Enterbung
  • Testamentserrichtung   
  • Erbvertragsgestaltung
  • Prüfung bestehender Testamente & Verträge
  • Pflichtteil dem Grunde & der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
  • Gestaltung von Pflichtteilsverzichten
  • Vermächtnisse
  • Schenkungen zu Lebzeiten
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von GSP Dr. Glaser & Scheidt steht Ihnen im Erbrecht mit 10 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf letztwillige Verfügungen und Fragen der Enterbung spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht und im erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbrecht
Notar Dr. Gunnar Glaser
Notar Dr. Gunnar Glaser 
Rechtsanwalt u. Notar*
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Das deutsche Erbrecht definiert, wer am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt werden muss. Für den Erblasser ist es ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich, diese Vorgaben zu umgehen. Er kann zwar ein Testament verfassen und darin Personen enterben, die nichts von seinem Vermögen erhalten sollen. Doch sind diese grundsätzlich „erbberechtigt“, es steht ihnen zumindest ein Pflichtteil zu.

Um jemanden komplett zu enterben und den Pflichtteil zu nehmen, müsste sich diese Person einer schweren Verfehlung schuldig gemacht haben. Das ist jedoch nur selten der Fall. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Erbansprüche durch strategisch durchdachte Schenkungen, Erbverträge und Testamente zu verringern, doch auch hier gibt es Ausnahmen und Fallstricke, die eine anwaltliche Beratung erfordern. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Mehr zum Thema Erben und Vererben und damit zum Thema Enterbung finden Sie auch in unserem Glossar und auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch Informationen zu den Themen Pflichtteilsansprüche, Enterben, Testamentsgestaltung und vieles mehr.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Fall ganz konkret betrachtet werden muss. Der Ansatz von GSP Dr. Glaser & Scheidt liegt dabei nie in einer Einheitslösung. Egal, ob es sich um einen kleineren oder um einen großen Nachlass handelt, wir treten engagiert für Ihr Recht ein – Ihr Recht ist unsere Leistung.

Informieren Sie sich zum Thema Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 42 47 12 10

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 894 50 64

Frankfurt, Bockenheimer Landstraße 17-19, Tel.: +49 69 - 710 45 51 22

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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