Enterben

Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Erbrecht. Wir beraten Sie zu Ihrer ganz persönlichen Situation aufgrund langjähriger Erfahrung zu letztwilligen Verfügungen, Erbeinsetzungen und zu dem Thema „Enterben“.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

› Enterbung
› Testamentserrichtung
› Erbvertragsgestaltung
› Prüfung bestehender Testamente & Verträge
› Pflichtteil dem Grunde & der Höhe nach

› Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
› Gestaltung von Pflichtteilsverzichten
› Vermächtnisse
› Schenkungen zu Lebzeiten

Jeder Mensch ist frei in seiner Entscheidung, was nach dem Tod mit seinem Nachlass geschehen und wer welchen Teil erhalten soll. Der letzte Wille wird in einem Testament festgehalten. Das gilt auch für den Fall, dass jemand enterbt werden soll, der eigentlich erbberechtigt ist, etwa die Kinder. Als Kanzlei für Erbrecht wissen wir: Ganz so einfach ist das nicht. Aus unserer Erfahrung kennen wir die zahlreichen Möglichkeiten, die Sie in einem solchen Fall als Erblasser haben.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf letztwillige Verfügungen und Fragen der Enterbung spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht und im erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

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Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Geschäftsführender Partner
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Dr. Donat Ebert

Kooperationspartner
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
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Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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Hannah Kluwig

Rechtsanwältin
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht
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Sebastian Kugel

Rechtsanwalt
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht

Enterben

Ihr Recht ist unsere Leistung

Das deutsche Erbrecht definiert, wer am Nachlass eines Verstorbenen beteiligt werden muss. Für den Erblasser ist es ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich, diese Vorgaben zu umgehen. Er kann zwar ein Testament verfassen und darin Personen enterben, die nichts von seinem Vermögen erhalten sollen. Doch sind diese grundsätzlich „erbberechtigt“, es steht ihnen zumindest ein Pflichtteil zu.

Um jemanden komplett zu enterben und den Pflichtteil zu nehmen, müsste sich diese Person einer schweren Verfehlung schuldig gemacht haben. Das ist jedoch nur selten der Fall. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Erbansprüche durch strategisch durchdachte Schenkungen, Erbverträge und Testamente zu verringern, doch auch hier gibt es Ausnahmen und Fallstricke, die eine anwaltliche Beratung erfordern. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Mehr zum Thema Erben und Vererben und damit zum Thema Enterbung finden Sie auch in unserem Glossar und auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch Informationen zu den Themen PflichtteilsansprücheEnterbenTestamentsgestaltung und vieles mehr.

Informieren Sie sich zum Thema Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch, mit unserem Erbguide oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

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Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Erbrecht im Überblick

Glossar

Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

Scheidt Kalthoff & Partner

Das unterscheidet uns

Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unser Erbguide

Wir führen Sie durch Ihren Erbfall

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Was ist unser Erbguide?

Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.

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