Hinsichtlich der Höhe der Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers ist zu differenzieren, ob der Nachlass vermögend oder mittellos ist. Der Nachlass ist nicht mittellos, wenn dieser im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz über hinreichende Mittel zur Bezahlung des Nachlasspflegers verfügt. Bei vermögendem Nachlass finden nach §1915 BGB die Vorschriften der Vormundschaft Anwendung und der Vergütungsanspruch […]