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Die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die Checkliste für die Regelung des digitalen Nachlasses

Die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die Checkliste für die Regelung des digitalen Nachlasses - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Falls man sich entschließt Vorkehrungen für seine Erbfolge zu treffen, gibt es viele Sachen, die man beachten muss. Heutzutage ist neben der Regelung eines Testaments für die körperlichen Gegenstände und des Vermögens auch an die digitalen Daten zu denken. Dieser digitale Nachlass hat nun überragende Bedeutung.

In diesem Beitrag soll der digitale Nachlass näher erläutert werden und eine Checkliste mit praktischen Tipps  zur Regelung des eigenen digitalen Nachlasses einen ersten Überblick verschaffen.

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle elektronischen Daten eines Verstorbenen, die entweder auf Datenträgern oder im Internet gespeichert sind. Neben den offensichtlichen elektronischen Daten, wie das Profil auf einem Social-Media Profil, sind auch an Onlinekonten in Online-Shops, Vermögen in Trading oder Kryptowährung oder E-Mailkonten zu denken.

Der digitale Nachlass, also die übermittelten und gespeicherten Daten, verbleiben nach dem Tod bei dem jeweiligen Betreiber oder Anbieter. Es sollte bei Erstellen eines Testaments auch an diese Daten gedacht werden und wie diese Daten behandelt werden sollen, zum Beispiel ob das Profil auf Facebook als Gedenkstatus eingerichtet werden oder es gelöscht werden soll.

Lage der Rechtsprechung für den digitalen Nachlass

Der digitale Nachlass hat keine Regelung im Gesetz, sodass es keine feste Handhabung in der Rechtsprechung gibt. Jedoch hat das Facebook-Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahre 2018 einen ersten Einblick des gerichtlichen Vorgehens gezeigt.

Die Eltern hatten gegen Facebook geklagt, um Zugang zu dem Profil der verstorbenen Tochter zu erhalten. Die Tochter ist plötzlich verstorben und die Eltern wollten Zugang, um die privaten Chats der Tochter zu lesen, um herauszufinden, ob es Indizien dafür gibt, dass ihre Tochter sich das Leben nehmen wollte. Das Bundesgerichtshof hat dem Erbrecht gegenüber dem Fernmeldegeheimnis von Facebook den Vorrang gewährt, so dass den Eltern der komplette Zugang, zu dem Zeitpunkt bereits seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Profil der Tochter, gestattet wurde.

In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Klage gegen Apple gerichtet, wodurch diese Firma verpflichtet wurde, den Erben den Zugang zu dem iCloud-Profil zu gestatten. Der Verstorbene ist im Ausland verstorben und auch in diesem Fall erhofften sich die Erben durch die Einsicht in die persönlichen Fotos, Dokumente und E-Mails nähere Umstände über seinen Tod zu erfahren.

Diese beiden Urteile sind jedoch auch einzelfallabhängig. Sie zeigen uns aber auch, dass dem Erbrecht vor dem Fernmeldegeheimnis oder dem Datenschutzrecht Vorrang zu gewähren ist.

Vorsorge für den digitalen Nachlass- was muss ich beachten?

Der Erblasser kann als Vorsorge eine postmortale Vollmacht erteilen, die eine Person bevollmächtigt über den digitalen Nachlass zu verfügen. Nähere Bestimmungen können in einem Testament oder einem Erbvertrag durch Auflagen geregelt werden, zum Beispiel das Profil zu löschen. Dafür muss der Erblasser die benötigten Zugangsdaten für die jeweiligen Profile den Erben zukommen lassen.

Der Erblasser muss beachten, dass der Ausschluss der Vererblichkeit des Nutzungsvertrags zwischen Nutzer und Social-Media Betreiber nicht im Testament geregelt werden kann. Sie muss eher durch Rechtsgeschäft unter Lebenden geregelt werden.

Checkliste- welche Vorkehrungen muss ich treffen

Es sollte ein Überblick geschaffen werden über die vorhandenen Profile, um zu Lebzeiten sichergehen zu können, dass auch der digitale Nachlass nach dem Versterben geregelt ist.

Vorbereiten Eine Übersicht über alle Daten erstellen und gegebenenfalls bei Vermögen genau regeln, wer Erbe werden soll. Diese kann auch zum Beispiel auf einem USB-Stick abgespeichert werden.
Dies kann auch im Testament geregelt werden, jedoch ist zu beachten, dass die Auflistung regelmäßig zu aktualisieren ist.
LöschenDokumente oder Fotos, wo Sie nicht möchten, dass diese nach dem Versterben gesehen werden, sollten gelöscht werden.
Formale VoraussetzungDer digitale Nachlass sollte auch handschriftlich und unterschrieben verfasst werden.
VorsorgevollmachtMan kann eine Person mit allen Handlungen zur Regelung des digitalen Nachlasses bevollmächtigen. Dieser kann nach dem Versterben direkt Handlungen vornehmen.
Weitere Dienste nutzenEinige Anbieter, wie Google oder Apple bieten die Möglichkeit eine Person anzugeben, die im Todesfall direkten Zugriff auf die Profile erhalten soll.   Diese können auch für die Regelung genutzt werden.
GSP-Tipp: Diese Checkliste sollte einen ersten Überblick verschaffen und einen Anreiz schaffen sich Gedanken über den digitalen Nachlassen zu machen. In der heutigen Zeit ist das Hinterbliebene im Internet nun genauso wichtig, wie auch die Facebook- und Apple-Urteile zeigen. Wir bei GSP Scheidt & Partner sind die richtigen Ansprechpartner für eine gute Beratung im Erbrecht. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin zur Erstberatung!
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