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Fachanwalt Testament

GSP Scheidt & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Erbrecht in allen Fragen rund um das Thema Testament und Vererben.

Wer seinen letzten Willen schriftlich festhalten will, sollte die rechtlichen Grundlagen kennen. Allzu oft sind Testamente ungültig, weil Formfehler begangen wurden, die sich nicht mehr korrigieren lassen. Als Kanzlei für Erbrecht kennen wir die Fallstricke. Lassen Sie Ihr Testament rechtssicher von unserem Notariat erstellen.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Prüfung bestehender Testamente & Verträge
  • Beratung zum Widerruf von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Steuerliche Optimierung
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von GSP Scheidt & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Erstellung von Testamenten spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbrecht
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Fachanwalt Testament - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Die Testamentsgestaltung spielt eine entscheidende Rolle bei der konfliktvermeidenden Regelung der Vermögensnachfolge. Zeit, Geld und Nerven, die ansonsten in aufwändige Auseinandersetzungen investiert werden, können durch eine vorausschauende Vermögensplanung eingespart werden. Im Übrigen kann nur so Ihr letzter Wille sicher umgesetzt werden. Dabei kann es auch geboten sein, einen Erbvertrag zu schließen.

Wenn zwei das Gleiche meinen, ist das noch lange nicht dasselbe. Auch wenn man denkt, man habe sich klar und unmissverständlich ausgedrückt, können Verfügungen im Nachgang auch anders interpretiert werden. Um dies zu vermeiden, ist es erforderlich, die Rechtsprechung zur Testamentsauslegung zu kennen. Denn nur wenn man diese Grundsätze kennt, kann man eine testamentarische Verfügung so rechtssicher gestalten, dass diese im Nachgang nicht angegriffen werden kann.

Auch sind die Wechselwirkungen zwischen Pflichtteilen, Vermächtnissen und Schenkungen zu Lebzeiten sowie die steuerlichen Auswirkungen nicht zu unterschätzen. Letztlich sind zahlreiche formale Voraussetzungen zu beachten. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Willen rechtssicher und vollumfänglich umzusetzen.

Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar[FF2] . In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Testamentsgestaltung (hier finden Sie auch eine Top-Ten der Formfehler bei Testamenten), Pflichtteil  oder Erbrecht des Ehegatten.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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