GSP Dr. Glaser & Scheidt berät Sie in allen Belangen rund um das Thema Testament und Vererben.
Wer seinen letzten Willen schriftlich festhalten will, sollte die rechtlichen Grundlagen kennen. Allzu oft sind Testamente ungültig, weil Formfehler begangen wurden, die sich nicht mehr korrigieren lassen. Als Kanzlei für Erbrecht kennen wir die Fallstricke, aber auch die Möglichkeiten, die ein Testament beispielsweise für Steueroptimierungen bietet. Lassen Sie Ihr Testament rechtssicher von unserem Notariat erstellen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Gültigkeitsprüfung von Testamenten
- Beratung beim Widerruf von Testamenten
- Anfechtung von Testamenten
Ihre Ansprechpartner:
Beim Vererben von Vermögen wollen sich Erblasser vielfach nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, sondern selbst bestimmen, wer welchen Anteil erhält. Dieser Wille muss in einem Testament festgehalten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses handschriftlich erstellt oder von einem Notar beurkundet wurde. Allerdings gibt es Vorgaben, die für ein gültiges Testament unbedingt beachtet werden müssen. Diese sollten Sie kennen.
Möchten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie alle Anforderungen kennen, empfiehlt es sich, einen Notar mit dem Testament zu beauftragen. Dieser hinterlegt es anschließend beim Nachlassgericht und Sie müssen sich nicht darum sorgen, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Kanzlei für steuerliche und rechtliche Fragen rund um Ihr Testament zur Verfügung.
Sie möchten Ihren letzten Willen in einem Testament festhalten und sich über die Voraussetzungen informieren? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Testament
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