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Erbe einklagen / Testament anfechten

GSP Scheidt & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Erbrecht in allen Belangen rund um die Themen Erbe einklagen und Testament anfechten.

Nach dem Tod eines Menschen kommt es nicht selten zum Streit um das Erbe, weil ein oder mehrere Miterben nicht kooperieren oder der Verstorbene per Testament einen Verwandten enterbt hat. In beiden Fällen können Sie Ihren Anteil am Erbe einfordern. Im deutschen Erbrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die nur ein erfahrener Rechtsanwalt kennen kann. Wir unterstützen Sie, wenn Sie ein Testament anfechten, sich einigen oder einen Anspruch gerichtlich gelten machen wollen.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteil dem Grunde bzw. der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
  • (notarieller) Pflichtteilsverzicht
  • Klage auf Erb- bzw. Pflichtteil
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von GSP Scheidt & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Erbrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbrecht
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Erbe einklagen / Testament anfechten - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Nach dem Tode eines Menschen ist viel zu regeln, so auch das Erbe. Dabei gibt es (leider) sehr viel zu beachten. Aber welche Rechte gibt es überhaupt, wer hat welche Rechte und muss es einen Streit geben? Wie kann ein Recht durchgesetzt werden und wer hat welche Pflichten? Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen?

Unabhängig davon, ob Sie enterbt worden sind und Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder die Enterbung angreifen wollen, wir beantworten all Ihre Fragen.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Fall ganz konkret betrachtet werden muss. Der Ansatz von GSP Scheidt & Partner liegt dabei nie in einer Einheitslösung. Egal, ob es sich um einen kleineren Pflichtteil handelt oder um einen großen Nachlass, wir treten engagiert für Ihr Recht ein – Ihr Recht ist unsere Leistung.

Informieren Sie sich in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteil oder Testament anfechten.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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