GSP Dr. Glaser & Scheidt berät Sie umfassend rund um das Thema Erbrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Nach dem Tod eines Angehörigen kommt es vielfach zum Streit unter den Erben. Ein Grund können Schenkungen zu Lebzeiten sein, durch die sich das Vermögen des Erblassers verringert hat. Das erscheint ungerecht, ist aber legal. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren Pflichtteil jedoch aufstocken lassen, denn liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück, haben Sie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
- Pflichtteil dem Grunde bzw. der Höhe nach
- Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen an die Erben)
- (notarieller) Pflichtteilsverzicht
- Klage auf Erb- bzw. Pflichtteil
Ihre Ansprechpartner:
Eine Schenkung zu Lebzeiten begünstigt einen potentiellen Erben, während er die nicht bedachten Miterben in gewisser Hinsicht benachteiligt. Diese können jedoch einen Ausgleich einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs hängt von vielen Faktoren ab. Daher sollten Sie die Berechnung einem Experten überlassen und sich mit uns in Verbindung setzen. Gern beraten wir Sie zu Ihren Rechten.
Das Gesetz sieht vor, dass die Miterben den Pflichtteilsergänzungsanspruch an den Berechtigten zu zahlen haben. In einigen Fällen führt das zu Konflikten. Lässt sich die Situation nicht außergerichtlich bereinigen, können Sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch einklagen. Auch hierzu stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und begleiten Sie durch den Prozess. Wir haben bereits viele Erbstreitigkeiten lösen können und kennen die Fallstricke des deutschen Erbrechts. Mit uns kommen Sie an Ihr Erbe.
Sie wissen von Schenkungen an Miterben und suchen nach Informationen zum Thema Pflichtteilsergänzungsanspruch? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Pflichtteilsergänzungsanspruch
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