Pflichtteilsergänzungsanspruch
Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Erbrecht. Wir beraten Sie zu Ihrer ganz persönlichen Situation aufgrund langjähriger Erfahrung zu allen Fragen des Pflichtteilsrechts und der Pflichtteilsergänzung bei Vorschenkungen.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
› Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
› Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
› Pflichtteil dem Grunde bzw. der Höhe nach
› Klage auf Erb- bzw. Pflichtteil
› Klage auf Auskunft
› Wertermittlung des Nachlasses
› Ermittlung von Schenkungen
Nach dem Tod eines Angehörigen kommt es vielfach zum Streit unter den Erben. Ein Grund können Schenkungen zu Lebzeiten sein, durch die sich das Vermögen des Erblassers erheblich verringert hat. Das erscheint ungerecht, ist aber legal. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren Pflichtteil jedoch aufstocken lassen, denn liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück, haben Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwälte und Berater
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Durchsetzung des Pflichtteils spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Matthias Kalthoff
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Geschäftsführender Partner

Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Hannah Kluwig
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht

Sebastian Kugel
Fachanwaltsgeprüft im Erbrecht
Pflichtteil
Ihr Recht ist unsere Leistung
Ihr Recht
Gehören Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, haben Sie den Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser kann um Vorschenkungen (egal an wen) zu erhöhen sein.
Eine Schenkung zu Lebzeiten begünstigt in der Regel die Erben und benachteiligt die Pflichtteilsberechtigten. Diese können jedoch einen Ausgleich einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs hängt von vielen Faktoren ab. Daher sollten Sie die Berechnung einem Experten überlassen und sich mit uns in Verbindung setzen. Gern beraten wir Sie zu Ihren Rechten.
Das Gesetz sieht vor, dass die Erben den Pflichtteilsergänzungsanspruch an den Berechtigten zu zahlen haben. In einigen Fällen führt das zu Konflikten. Lässt sich die Situation nicht außergerichtlich bereinigen, können Sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch einklagen.
Wir haben bereits viele Erbstreitigkeiten lösen können und kennen die Fallstricke des deutschen Erbrechts.
Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.
Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Erbrecht im Überblick
Glossar
Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:
Scheidt Kalthoff & Partner
Das unterscheidet uns
Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.
Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Erbguide
Wir führen Sie durch Ihren Erbfall


Was ist unser Erbguide?
Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.
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