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Pflichtteilsergänzungsanspruch

GSP Scheidt & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Erbrecht zu allen Fragen des Pflichtteilsrechts und der Pflichtteilsergänzung bei Vorschenkungen. 

Nach dem Tod eines Angehörigen kommt es vielfach zum Streit unter den Erben. Ein Grund können Schenkungen zu Lebzeiten sein, durch die sich das Vermögen des Erblassers erheblich verringert hat. Das erscheint ungerecht, ist aber legal. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren Pflichtteil jedoch aufstocken lassen, denn liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück, haben Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
  • Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteil dem Grunde bzw. der Höhe nach
  • Klage auf Erb- bzw. Pflichtteil
  • Klage auf Auskunft
  • Wertermittlung des Nachlasses
  • Ermittlung von Schenkungen
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von GSP Scheidt & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Durchsetzung des Pflichtteils spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbrecht
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Ihr Recht

Gehören Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, haben Sie den Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser kann um Vorschenkungen (egal an wen) zu erhöhen sein.

Eine Schenkung zu Lebzeiten begünstigt in der Regel die Erben und benachteiligt die Pflichtteilsberechtigten. Diese können jedoch einen Ausgleich einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruchs hängt von vielen Faktoren ab. Daher sollten Sie die Berechnung einem Experten überlassen und sich mit uns in Verbindung setzen. Gern beraten wir Sie zu Ihren Rechten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Erben den Pflichtteilsergänzungsanspruch an den Berechtigten zu zahlen haben. In einigen Fällen führt das zu Konflikten. Lässt sich die Situation nicht außergerichtlich bereinigen, können Sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch einklagen.

Wir haben bereits viele Erbstreitigkeiten lösen können und kennen die Fallstricke des deutschen Erbrechts.

Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.

Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen PflichtteilsrechtPflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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