Scheidt Kalthoff & Partner berät und vertritt Sie als Fachkanzlei für Erbrecht aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Abwehr von Pflichtteilen.
Wird ein Testament eröffnet oder bekannt, so kann in diesem eine Enterbung angeordnet sein. Für die Enterbung wird es gute Gründe geben. Direkten Angehörigen kann aber dennoch der Pflichtteil zustehen. Nicht selten wird darüber hinaus aber auch die Enterbung angegriffen. Wir helfen Ihnen, den Anspruch auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf Pflichtteile und deren Abwehr spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
Sie sehen sich der Geltendmachung eines Pflichtteils ausgesetzt?
Der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Anspruch geltend – was kann man einwenden?
Einwände gegen den Pflichtteilsanspruch können dem Grunde und der Höhe nach bestehen.
Die Einwände im Grobüberblick:
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Pflichtteils. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.
Konflikte um das Erbe können sich lange hinziehen und teuer werden. Daher sollte zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Ist das nicht möglich, so vertreten wir Sie auch gerichtlich.
Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.
Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00