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Pflichtteil abwehren

GSP Scheidt & Partner berät und vertritt Sie als Fachkanzlei für Erbrecht aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Abwehr von Pflichtteilen.

Wird ein Testament eröffnet oder bekannt, so kann in diesem eine Enterbung angeordnet sein. Für die Enterbung wird es gute Gründe geben. Direkten Angehörigen kann aber dennoch der Pflichtteil zustehen. Nicht selten wird darüber hinaus aber auch die Enterbung angegriffen. Wir helfen Ihnen, den Anspruch auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteil dem Grunde bzw. der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen)
  • Gestaltung von Pflichtteilsverzichten
  • Außer-(gerichtliche) Verteidigung gegen Pflichtteilsforderungen
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Jetzt buchen

Das Team von GSP Scheidt & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf Pflichtteile und deren Abwehr spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbrecht
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Pflichtteil abwehren - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Sie sehen sich der Geltendmachung eines Pflichtteils ausgesetzt?

Der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Anspruch geltend – was kann man einwenden?

Einwände gegen den Pflichtteilsanspruch können dem Grunde und der Höhe nach bestehen.

Die Einwände im Grobüberblick:

  • Richtige Nachlasswertermittlung
  • Testamentsanfechtung
  • Nachlassinsolvenz
  • Verjährung
  • Verwirkung
  • Vorschenkungen

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Pflichtteils. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Konflikte um das Erbe können sich lange hinziehen und teuer werden. Daher sollte zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Ist das nicht möglich, so vertreten wir Sie auch gerichtlich.

Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.

Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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