Scheidt Kalthoff & Partner berät und vertritt Sie als Fachkanzlei für Erbrecht aufgrund langjähriger Erfahrung im Falle der Enterbung und macht für Sie Ihren Pflichtteil geltend.
Wird ein Testament eröffnet oder bekannt, so kann in diesem eine Enterbung angeordnet sein. In diesem Falle sollte zunächst immer anwaltlich geprüft werden, ob die Enterbung gewollt war und auch wirksam bestimmt wurde – dies ist nicht immer der Fall. Im Falle der wirksamen Enterbung haben Sie als direkter Angehöriger einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch richtig berechnen zu lassen und diesen durchzusetzen oder eine Einigung herbeizuführen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Durchsetzung des Pflichtteils spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
Gehören Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, haben Sie den Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, dies können die Erben auch nicht verhindern. Diese können es Ihnen allerdings schwer machen. Aber auch wenn grundsätzlich Einigkeit besteht, ist Vorsicht geboten. Wie also macht man seinen Anspruch erfolgreich geltend – was sind meine Rechte und wie errechnet sich der Pflichtteil? Wie ist bestmöglich vorzugehen und welche Fehler sollten vermieden werden?
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Pflichtteils. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.
Konflikte um das Erbe können sich lange hinziehen und teuer werden. Daher sollte zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Ist dies nicht möglich, haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Pflichtteil vor Gericht einzufordern.
Wir begleiten Sie, damit Sie Ihr rechtmäßiges Erbe erhalten.
Informieren Sie sich umfassend in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteilsrecht, Pflichtteil einfordern und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 85 77 01 00
und an weiteren Standorten:
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00