Hat man keine Steuererklärung abgegeben trotz einer bestehenden Pflicht, kann dies für Steuerpflichtige sehr unangenehme Folgen haben. Bei der Einkommensteuer gibt es die sog. Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung. Bei der Pflichtveranlagung besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Bei der Antragsveranlagung gibt man als Steuerpflichtiger freiwillig eine Einkommensteuererklärung ab. Die Experten der Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht Scheidt Kalthoff & Partner informieren in diesem Beitrag über die Folgen, wenn man keine Steuererklärung abgegeben hat, wenn hierzu eine Pflicht besteht, und klären darüber auf, wann man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.