Viele Ehepaare schließen zu Lebzeiten ein Ehegattentestament, um ihr gemeinsames Vermögen zu regeln. Wenn man ein gemeinschaftliches Testament erstellt, entfaltet dies grundsätzlich eine Bindungswirkung. Von dieser kann, solange es vertraglich nicht vereinbart ist, nicht abgewichen werden. Aufgrund der Privatautonomie können auch besondere Klauseln vereinbart werden oder die Freistellung von der Bindungswirkung kann gerichtlich festgestellt werden. […]