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Welche Vorbereitungen muss ich für eine Beratung für ein Testament treffen?

Welche Vorbereitungen muss ich für eine Beratung für ein Testament treffen? - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Falls Sie ein Testament erstellen möchten, gibt es einiges zu beachten. Von den formellen Voraussetzungen des Testaments bis hin zur Formulierung von jedem einzelnen Satz, um den wahren Willen entsprechend festzulegen.

Dabei können Sie eine Beratung bei einem Fachexperten für Erbrecht vereinbaren, um sicherzugehen, dass Sie ein wirksames Testament erstellen.

Welche Vorbereitungen Sie für die Testamentsberatung treffen können, erfahren Sie in diesem Beitrag:

Grundlegende Überlegungen für die Beratung

Falls Sie einen Termin für die Beratung für das Erstellen des Testaments gemacht haben, sollten Sie sich vor der Wahrnehmung des Termins Gedanken über die folgenden Punkte machen:

Überlegen Sie sich einerseits genau, wer Ihre Erben sein sollen. Hier gibt es keine Grenzen. Sie können neben Familienmitgliedern, Freunden auch wohltätige Organisationen als Erben einsetzen und somit sichergehen, dass diese nach Ihrem Versterben ihr Vermögen bekommen. Natürlich können Sie auch das Vermögen aufteilen und mehrere Erben festsetzen. Wichtig ist nur, dass Sie vor der Beratung sicher sind, welche Personen oder Organisationen Ihre Erben werden sollen.

Aufgrund der Möglichkeit der Einsetzung von mehreren Erben sollten Sie vor der Beratung auch festlegen, wie Ihr Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll. Sie können spezifische Geldbeträge angeben oder Vermögenswerte wie Immobilien, Schmuck oder Aktien benennen. Wichtig ist nur, dass Sie hier eine genaue Vorstellung von Ihrem Vermögen haben und auch die möglichen Pflichtteilsansprüche von Ehegatten oder Kindern beachten. Dies wird Ihnen aber auch in der Beratung für das Testament näher erklärt.

Beratung für das Erstellen eines Testaments bei Ehegatten

Neben dem normalen Testament können Sie auch ein sogenanntes Ehegattentestament erstellen. Hier ist eine Beratung für das Erstellen eines Testaments besonders wichtig, denn hier gibt es einige Möglichkeiten das gemeinsame Vermögen zu regeln.

Neben den normalen Überlegungen, die getroffen werden müssen, die in diesem Beitrag bereits erläutert wurden, sollten die besonderen Klauseln für die Ehegatten berücksichtigt werden.

Einerseits können Klauseln für den Todesfall beider Ehepartner, die gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben könnten, in das Testament aufgenommen werden.

Andererseits können Wiederverheiratungsklauseln eine mögliche Option sein. Entscheiden Sie, ob Sie die Möglichkeit der Selbstanfechtung bindend gewordener wechselbezüglicher Verfügungen erhalten oder ausschließen möchten und lassen Sie sich bezüglich der möglichen Konsequenzen ausführlich beraten.

Auch kann hier neben der Erbeinsetzung ein klassisches Modell ausgewählt werden, das sogenannte Berliner-Testament. In diesem Fall erbt der überlebende Ehegatte das ganze Vermögen und erst nach Versterben des zweiten Ehegatten werden die Kinder bzw. Enkel bedacht. Falls das für Sie eine Option ist, sollten Sie das Modell des Berliner Testamens in der Beratung auch ansprechen und sich näher aufklären lassen.

Warum Scheidt Kalthoff & Partner für die Beratung für das Testament?

Wir bei Scheidt Kalthoff & Partner stehen mit unserer langjährigen Erfahrung in Erb- und Steuerrecht an Ihrer Seite. Unsere Anwälte sind in diesen Rechtsgebieten spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung bei der Testamentserstellung, aber auch für die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen, die sich aus dem Testament ergeben können.

Ihre persönlichen Angelegenheiten werden mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit behandelt und mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir eine auf ihren spezifischen Bedürfnissen ausgerichtete und maßgeschneiderte Lösung.


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