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Was müssen Ehepaare bei Hausbesitz beachten innerhalb des Berliner Testaments?

Was müssen Ehepaare bei Hausbesitz beachten innerhalb des Berliner Testaments? - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, um ihr Vermögen im Falle des Todes zu regeln. Die Besonderheit des Berliner Testaments ist, dass unverheiratete Paare diese Möglichkeit der Testierung nicht haben.

Der Inhalt des Berliner Testaments ist, dass die Ehegatten sich zunächst als Alleinerben einsetzen und dadurch die Kinder zunächst enterben. Bei einem Berliner Testament bei Hausbesitz ist das Ziel die Absicherung dieser Immobilie, um diese im Familieneigentum zu halten und auch rechtsverbindlich festzulegen, dass der Längerlebende in dem Haus weiter wohnen kann.

Warum ein Berliner Testament bei Hausbesitz?

Wenn ein Testament vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Erblasser gerade die gesetzliche Erbfolge vermeiden möchten. Die gewillkürte Erbfolge, die durch das Berliner Testament eintritt, weicht von der gesetzlichen Erbfolge stark ab, weil die Kinder zunächst enterbt werden. Dadurch steht den Kindern ein Pflichtteilsanspruch zu.

Die Folge des Berliner Testaments bei Hausbesitz, hat den Vorteil, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe der vorhandenen Immobilie ist. Es entsteht keine Erbengemeinschaft, weil die Kinder enterbt wurden und der überlebende Ehegatte kann unbeschwert weiterhin in dem Haus weiterleben und das verbliebene Vermögen für den Lebensunterhalt nutzen.

Was müssen die Ehegatten beim Berliner Testament bei Hausbesitz beachten?

Durch die Enterbung der Kinder kriegen diese, wie bereits erwähnt, einen Pflichtteilsanspruch, den sie geltend machen können.

Es müssen auch die steuerlichen Nachteile beachtet werden, die durch das Berliner Testament entstehen.

Auch im Erbrecht gibt es Freibeträge. Je enger Sie mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt sind, desto höher ist der entsprechende Freibetrag.

Bei Kindern beläuft er sich auf 400.000 € und beim Ehegatten oder beim Lebenspartner auf 500.000€.

Hier besteht das Risiko, dass der überlebende Partner diesen Freibetrag übersteigt, weil er das komplette Vermögen erbt. Auch für die Kinder ist es problematisch, denn die Kinder erben erst nach dem beide Ehegatten gestorben sind und erben einmalig, so dass nicht ein Freibetrag von 800.000€ gilt, sondern unter Umständen lediglich von 400.000€.  Die doppelte Berechnung der Erbschaftssteuer ist auch eine Möglichkeit.

Wie errichte ich ein Berliner Testament bei Hausbesitz?

Das Berliner Testament kann selbst verfasst werden, aber auch notariell aufgesetzt werden. Für das notariell verfasste Testament fallen die Notarkosten an, haben aber den Vorteil, dass das Testament rechtlich unbedenklich ist und die einzelnen Verfügungen verständlich sind, so dass das Streitpotential geringer ist.

Es ist zu beachten, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament grundsätzlich die zweifache Gebühr verlangt wird. Die Kosten werden sich an der Höhe des Nachlasses orientieren.

Inhaltlich können Sie Ihren Nachlass nach ihren Wünschen regeln. Sie können regeln, was im Falle einer Wiederheirat passieren soll oder auch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, in der es den Abkömmlingen verboten ist, nach dem Tod des ersten Ehegatten den Pflichtteil geltend zu machen.

Dies ist insbesondere für die Ehegatten vom Vorteil, die sicherstellen möchten, dass nach dem Tod des Erstversterbenden der Längerlebende im Haus weiterleben kann.

Jedoch ist bei solchen Klauseln Vorsicht geboten und es sollte vor dem Verfassen eine rechtliche Beratung wahrgenommen werden.

Ist das Berliner Testament bei Hausbesitz für mich sinnvoll?

Jede erbrechtliche Situation ist individuell und deshalb muss auch selbst abgewogen werden, ob es sinnvoll ist, ein Berliner Testament aufzusetzen. Es hat seine Vorteile, aber es müssen auch sehr wichtige Bereiche, wie die steuerrechtlichen Freibeträge beachtet werden.

Dieser Beitrag soll Ihnen die ersten Fragen, die sie bezüglich des Berliner Testaments beim Hausbesitz haben, beantworten, jedoch sollten Sie immer eine rechtliche Beratung wahrnehmen.

GSP-Tipp: Falls Sie eigenhändig ein Berliner Testament verfasst haben und somit auf eine notarielle Erstellung verzichtet haben, lohnt es sich dieses Testament in die amtliche Verwahrung zu bringen, um sicherzustellen, dass das Testament gefunden und verwertet wird. Bei GSP Scheidt & Partner verstehen wir die Bedeutung eines gut durchdachten Testaments. Unsere Kanzlei hat eine langjährige Erfahrung in der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen für Menschen aller Lebenssituationen. Kontaktieren Sie uns noch heute um einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren!
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