Professionelle Rechtsberatung

Erbaus­einander­setzung Düsseldorf

Scheidt Kalthoff & Partner ist Fachkanzlei für Erbrecht und berät Sie zu Erbengemeinschaften und zu deren Auflösung sowie zu den Rechten und Pflichten in der Gemeinschaft.

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht und im erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

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Düsseldorf

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Matthias Kalthoff

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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Dr. Donat Ebert

Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
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Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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Hannah Kluwig

Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
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Sebastian Kugel

Rechtsanwalt
Schwerpunkt Erbrecht

Erbrecht

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

Oftmals kommt nach dem Tod eines Menschen zur Trauer auch noch ein Streit mit den Miterben hinzu. Wenn sich Erbengemeinschaften uneinig sind, wie sie mit dem Nachlass umgehen sollen, kann die Auflösung der Gemeinschaft geboten sein. Dabei sind viele Umstände in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu beachten. Bei Übertragungen von Erbteilen ist zudem meist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wir kennen die Handlungsalternativen und unterstützen Sie gern.

Das sind unsere Schwerpunkte:

  • Wertermittlungen des Nachlassvermögens
  • Einigung bei Streit in der Gemeinschaft
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Probleme bei Verwaltung
  • Immobilien im Nachlass
  • Beantragung eines Erbscheines
  • Pflege und Schenkungen des Erblassers
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  •  
    Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, bedarf es einer Erbauseinandersetzung. Dabei hat jeder Miterbe das Recht, die Auseinandersetzung zu verlangen, ohne auf die Interessen der Miterben Rücksicht zu nehmen. Kompliziert wird es dabei, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden oder wenn sich die Erben uneinig sind.

    Als Fachanwälte für Erbrecht kennen wir alle Fallstricke und wissen, dass ein Erbe oftmals zu langwierigen Streitigkeiten führen kann. Wenn es Streit unter Miterben gibt oder die gütliche Auseinandersetzung geplant wird, sollten Sie frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Wir haben bereits in vielen Fällen zwischen den Miterben schlichten können.

    Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und benötigen weitere Informationen zu einer Erbauseinandersetzung? Informieren Sie sich zum Thema der Erbengemeinschaft in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzungsvarianten der Aufteilung, Abschichtung und des Erbteilskaufs.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Erbrecht im Überblick

    Glossar

    Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Erbrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

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