• Professionelle Rechtsberatung
  • Brücken schlagen
  • Tradition fortführen
Sie befinden sich hier:

Erbauseinandersetzung

Scheidt Kalthoff & Partner ist Fachkanzlei für Erbrecht und berät Sie zu Erbengemeinschaften und zu deren Auflösung sowie zu den Rechten und Pflichten in der Gemeinschaft.

Oftmals kommt nach dem Tod eines Menschen zur Trauer auch noch ein Streit mit den Miterben hinzu. Wenn sich Erbengemeinschaften uneinig sind, wie sie mit dem Nachlass umgehen sollen, kann die Auflösung der Gemeinschaft geboten sein. Dabei sind viele Umstände in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu beachten. Bei Übertragungen von Erbteilen ist zudem meist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wir kennen die Handlungsalternativen und unterstützen Sie gern.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Wertermittlungen des Nachlassvermögens
  • Einigung bei Streit in der Gemeinschaft
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Probleme bei Verwaltung
  • Immobilien im Nachlass
  • Beantragung eines Erbscheines
  • Pflege und Schenkungen des Erblassers
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
  • Erbschaftsteuererklärungen
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Jetzt buchen

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht und im erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner: 
Mathias Scheidt
Mathias Scheidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Karsten Weiss
Karsten Weiß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Roman-Maria Höritzsch, M.Sc.
Roman Höritzsch 
MSc. Betriebswirt
Mediator

Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, bedarf es einer Erbauseinandersetzung. Dabei hat jeder Miterbe das Recht, die Auseinandersetzung zu verlangen, ohne auf die Interessen der Miterben Rücksicht zu nehmen. Kompliziert wird es dabei, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden oder wenn sich die Erben uneinig sind.

Als Fachanwälte für Erbrecht kennen wir alle Fallstricke und wissen, dass ein Erbe oftmals zu langwierigen Streitigkeiten führen kann. Wenn es Streit unter Miterben gibt oder die gütliche Auseinandersetzung geplant wird, sollten Sie frühzeitig einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Wir haben bereits in vielen Fällen zwischen den Miterben schlichten können.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und benötigen weitere Informationen zu einer Erbauseinandersetzung? Informieren Sie sich zum Thema der Erbengemeinschaft in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzungsvarianten der Aufteilung, Abschichtung und des Erbteilskaufs.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
Kontakt_alle
© 2022 - Scheidt Kalthoff & Partner
phone-handsetcrossmenuarrow-right