GSP Dr. Glaser & Scheidt berät Sie umfassend in Sachen Erbschaftssteuer.
Die Gesetze zur Erbschaftssteuer sind vielfältig und voller Stolpersteine für alle, die sich damit nicht auskennen. Es lauern hohe Steuern, die das vererbte Vermögen für die Hinterbliebenen deutlich schmälern können. Wer keine Freibeträge verschenken und stattdessen Steuern sparen will, der sollte sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Nutzen Sie das deutsche Steuerrecht optimal aus und vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur Optimierung der Erbschaftsteuer
- Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen
- Immobilien- und Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaftsteuer
- Verteidigung bei Einsprüchen gegen Erbschaftssteuerbescheide
Ihre Ansprechpartner:
Wer sein privates Vermögen oder Unternehmen(santeile) vererben will, sollte schon zu Lebzeiten die steuerrechtlichen Konsequenzen für die Erben bedenken. Durch die geschickte Ausgestaltung von Testamenten und Eheverträgen kann die Steuerlast merklich verringert werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber zahlreiche Ausnahmeregelungen für Immobilien und Betriebsvermögen vor.
Erben sollten zudem ihre steuerlichen Rechte und Pflichten kennen, zu denen wir Sie gern beraten. Ihnen stehen je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge zu, die jedoch im Gegensatz zu einer Schenkung nur einmalig genutzt werden können. Deswegen ist die Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten oftmals eine interessante Alternative, die vom Erblasser bedacht werden sollte.
Sie benötigen weitere Informationen zur Erbschaftssteuer, etwa in Hinblick auf Testamente und Eheverträge? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Steuerberatung Erben
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