Der EUGH stärkt nochmals das Recht auf bezahlten Urlaub: Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden(EuGH, Urteil vom 29.11.2017).
Der EUGH stärkt nochmals das Recht auf bezahlten Urlaub: Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden(EuGH, Urteil vom 29.11.2017).
Verfügungen des Testamentsvollstrecker, welche unentgeltlich vorgenommen werden, können unwirksam sein, nicht aber wenn alle Erben und Nacherben zustimmen (OLG München, Beschluss vom 7.11.2017).
Wer zu einer künftig fällig werdenden Leistung, zum Beispiel zu Unterhalsleistungen, verurteilt wurde, kann in bestimmten Fällen eine Abänderung des rechtskräftigen Urteils beantragen. Dafür müssen sich aber die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben - zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder einen Arbeitsplatzwechsel mit niedrigeren Bezügen. Unterhaltsgläubiger können über die Abänderungsklage auch einen höheren Unterhalt einfordern.
Keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von § 89a StGB BGH bestätigt erstmals eine Verurteilung wegen Terror-Vorbereitung ANTI-TERROR-GESETZE Der BGH hat zum ersten Mal eine Verurteilung wegen der Ausreise zum Zweck einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestätigt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Norm hatte der Senat nicht.
BGH zur Haftung im Urheberrecht Suchmaschinen werden privilegiert URHEBER Kommerzielle Betreiber einer Internetseite haften für Links, die zu rechtswidrig veröffentlichten Werken führen. Für Suchmaschinen gilt die widerlegliche Vermutung aber nicht, dafür seien sie für die das Internet zu bedeutsam, so der BGH.