Wer zu einer künftig fällig werdenden Leistung, zum Beispiel zu Unterhalsleistungen, verurteilt wurde, kann in bestimmten Fällen eine Abänderung des rechtskräftigen Urteils beantragen. Dafür müssen sich aber die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben - zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder einen Arbeitsplatzwechsel mit niedrigeren Bezügen. Unterhaltsgläubiger können über die Abänderungsklage auch einen höheren Unterhalt einfordern.
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