BGH zur Haftung im Urheberrecht
Suchmaschinen werden privilegiert
URHEBER
Kommerzielle Betreiber einer Internetseite haften für Links, die zu rechtswidrig veröffentlichten Werken führen. Für Suchmaschinen gilt die widerlegliche Vermutung aber nicht, dafür seien sie für die das Internet zu bedeutsam, so der BGH.
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