Verfügungen des Testamentsvollstrecker, welche unentgeltlich vorgenommen werden, können unwirksam sein, nicht aber wenn alle Erben und Nacherben zustimmen (OLG München, Beschluss vom 7.11.2017).
Standorte
Mit Standorten in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen und in Frankfurt am Main sind wir im ganzen Rhein- und Ruhrgebiet jederzeit für Sie da.