Erben können Testamentsvollstrecker auch entgegen Anordnungen des Erblassers zu unentgeltlichen Verfügungen auffordern
Verfügungen des Testamentsvollstrecker, welche unentgeltlich vorgenommen werden, können unwirksam sein, nicht aber wenn alle Erben und Nacherben zustimmen (OLG München, Beschluss vom 7.11.2017).