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Erben können Testamentsvollstrecker auch entgegen Anordnungen des Erblassers zu unentgeltlichen Verfügungen auffordern

Verfügungen des Testamentsvollstrecker, welche unentgeltlich vorgenommen werden, können unwirksam sein, nicht aber wenn alle Erben und Nacherben zustimmen (OLG München, Beschluss vom 7.11.2017).

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Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
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Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
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Lena Frescher
Lena Frescher
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