Die dingliche Surrogation ist gesetzlich geregelt und dient dem Erhalt des Nachlasses. Insbesondere ist die Surrogation ein Vorteil, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einen Kaufvertrag geschlossen hat, dieser aber nicht vollzogen wurde. Nach dem Versterben haften die Erben zur Erfüllung des Kaufvertrags. Um den Nachlass vor erheblichen Wertminderungen zu schützen, gilt dieser Schutz. Der Beitrag […]