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Warum sollte ich einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen?

Warum sollte ich einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen? - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Bei Todesfällen ist die emotionale Belastung bei den Hinterbliebenen sehr hoch. Den organisatorischen Stress der Hinterbliebenen kann man einerseits mit einer letztwilligen Verfügung, aber auch mit einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag verringern, um auch einen Streit zwischen den Erben zu vermeiden.

In diesem Beitrag soll es um den Bestattungsvorsorgevertrag und die wichtigsten Punkte gehen.

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein zu Lebzeiten geschlossener Vertrag mit einem Bestatter, in dem alle individuellen Bedürfnisse schriftlich dokumentiert werden und somit sichergestellt wird, dass die Wünsche umgesetzt werden. Der Umfang des Vertrags ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Neben der Beschaffung von Sarg und Totenhemd bis hin zur Organisation der Trauerfeier kann alles geregelt werden.

Abzugrenzen von dem Bestattungsvorsorgevertrag ist ein reines Kaufgeschäft, wenn nur einzelne Gegenstände des Bestattungszubehörs erworben werden.

Bei dem Bestattungsvorsorgevertrag wird gerade ein Erfolg, also die Bestattung, geschuldet. Mit dem Tod des Bestellers gehen die Rechte und Pflichten, die aus diesem Vertrag stammen kraft Universalsukzession auf den Erben oder die Erben über.

Kosten des Bestattungsvorsorgevertrags

Die Zahlung über den Abschluss oder die Gestaltung eines Bestattungsvorsorgevertrags ist zu Lebzeiten möglich. Damit die Parteien jeweils das Insolvenzrisiko des anderen nicht tragen müssen, ist der Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags sinnvoll:

Eine Treuhandgesellschaft bewahrt den gezahlten Betrag des Bestellers als Guthaben und zahlt diesen aus, wenn es zu keinen Problemen bei der Ausführung des Bestattungsvorsorgevertrags kommt. Die Angemessenheit der Kosten hängt vom Einzelfall und der örtlichen Verhältnisse ab. Die Preise können von 2.500€ bis hin zu 10.000€ variieren. Vor dem Aufsetzen eines solchen Vertrags ist eine individuelle Beratung vorteilhaft.

Faktoren, wie die Bestattungsart, die Grabart aber auch die Trauerfeier, der Grabstein, der Sarg bzw. die Urne und die Grabpflege spielen eine große Rolle bei der Bestimmung des Preises.

Sterbegeldversicherung als Zahlungsmöglichkeit

Neben eines Treuhandkontos ist auch eine Sterbegeldversicherung als Alternative möglich. Mit dieser Sterbegeldversicherung können Sie die Bestattungskosten abdecken, indem sie den gesamten Betrag nicht sofort, sondern in monatlichen Raten an den Versicherer zahlen. Dieser Betrag wird dann nach dem Tod an den Bestatter ausgezahlt, damit die Beerdigung nach den Wünschen des Bestellers durchgeführt werden kann.

Möglichkeiten der Finanzierung für den Bestattungsvorsorgevertrag

In Deutschland übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn der Person durch ihr Einkommen und dem Vermögen die Finanzierung nicht zugemutet werden können. Es werden die Kosten einer ortsüblichen Bestattung mit den notwendigen Gegenständen übernommen.

Jedoch ist zu beachten, dass ein Bürger dann keinen Anspruch auf die steuerfinanzierte Sozialhilfe hat, wenn er durch Kündigung eines privaten Bestattungsvorsorgevertrags Vermögen zurückerlangen kann und somit die Finanzierung selbst übernehmen kann. Das Gericht hat in einem konkreten Fall einer Frau, die ihr Grundstück an ihren Sohn übertragen hat, wobei sich dieser verpflichtet hat die Kosten der Bestattung der Mutter zu übernehmen, zugemutet den Bestattungsvorsorgevertrag zu kündigen. Die Verpflichtung des Sohnes sei ausreichend und begründe keinen Anspruch auf eine Sozialhilfe.

Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags

Der Bestattungsvorsorgevertrag kann grundsätzlich frei gekündigt werden, denn es finden die Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Verwaltungskosten nicht zurückerstattet werden. Falls in den AGBs das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen wird, ist es ratsam eine rechtliche Beratung wahrzunehmen, da diese meistens juristisch nicht haltbar sind.

GSP-Tipp: Es ist in jedem Fall kein Nachteil einen Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen. Wenn Sie eine genaue Vorstellung haben und diese auch umsetzen möchten, ist in jedem Falle dieser Vorsorgevertrag zu empfehlen. Es ist aber auch wichtig die Angehörigen darüber zu unterrichten und die Finanzierung zu Lebzeiten zu regeln. Bei GSP Scheidt & Partner stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Ihre Rechtsfragen zu lösen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung!
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