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Erbschaftssteuer

GSP Scheidt & Partner ist Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht. Wir beraten Sie daher aufgrund langjähriger Erfahrung zu allen Fragen der Erbschaftsteuer mit besonderer Expertise.

Die Gesetze zur Erbschaftsteuer sind voller Stolpersteine für den Laien. Es drohen hohe Steuern, die das vererbte Vermögen deutlich schmälern können. Wer keine Freibeträge verschenken und stattdessen Steuern sparen will, sollte sich von Experten beraten lassen. An der Schnittstelle von erbrechtlichem Zivilrecht und Steuerrecht beraten wir Sie dabei aus einer Hand.

Wir vertreten und beraten Sie zu den Themen:

  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Feststellung der Bedarfswerte
  • Immobilienbewertung und Gutachten
  • Reduzierung der Erbschaftsteuer
  • Pflichtteilsberechnung
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Berechnung der Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachfolge- und Vermögensplanung
  • Unternehmensbewertung
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von Scheidt & Partner steht Ihnen im Erbschaftsteuerrecht mit seinen 10 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Verzahnung von Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen und erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner: 
Mathias Scheidt
Mathias Scheidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Karsten Weiss
Karsten Weiß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Roman-Maria Höritzsch, M.Sc.
Roman Höritzsch 
MSc. Betriebswirt
Mediator

Lassen Sie die umfangreichen und schwer zu durchblickenden Erbschaftsteuererklärungen professionell fertigen, denn diese erfordern gute Kenntnisse des Steuerrechts und des Erbrechts in gleichem Maße. Dies ist der Grund, warum der gewöhnliche Steuerberater hier Schwierigkeiten hat und Erbschaftsteuererklärungen nicht zu dessen Tagesgeschäft gehören. Nicht selten fallen uns bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen Umstände auf, die das Erbrecht oder die Auslegung eines Testaments selbst betreffen. Des Weiteren sind u.U. Pflichtteile oder Vermächtnisse zu bestimmen und zu berücksichtigen, Nachlassvermögen zu bewerten und Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln. Eine Erklärung sollte daher immer von Erbrechtlern begleitet werden.

Mehr zu diesen Themen finden Sie auch in unserem Glossar und auf unserer Homepage. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und der Weitergabe von Vermögen.

Informieren Sie sich zum Thema Erbrecht und Schenkungsteuer in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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