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Überblick über die Reichweite und Bedeutung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht

Überblick über die Reichweite und Bedeutung der Unternehmensnachfolge im Erbrecht - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Die Unternehmensnachfolge meint den Prozess, bei dem die Eigentums- und Führungsverantwortung eines Unternehmens von einem oder mehreren Eigentümern auf eine neue Person oder eine neue Gruppe von Personen übertragen wird. Dieser Übergang hat nicht nur erbrechtlich, sondern auch wirtschaftliche und steuerliche Bedeutung. Dieser Beitrag soll sich auf die Unternehmensnachfolge im Erbrecht konzentrieren.

Die Wichtigkeit eines Unternehmertestaments

Im Erbrecht ist bei der Unternehmensnachfolge die Übertragung von Eigentum im Falle des Todes des Eigentümers entscheidend. Neben einer testamentarischen Gestaltung sind zusätzlich steuerliche Herausforderungen zu beachten.

Jeder Unternehmer sollte als ersten Schritt bei der Planung seiner Unternehmensnachfolge im Erbrecht ein Unternehmenstestament oder einen Erbvertrag erstellen, um seinen letzten Willen schriftlich festzuhalten und keinen Raum für Spekulationen übrig zu lassen.  In diesem Unternehmertestament sollte der Eigentümer seine Wünsche bezüglich der Verteilung seines Vermögens, einschließlich des Unternehmens festlegen. Dies sollte besonders gründlich erfolgen, um mögliche erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Unternehmertestament oder Erbvertrag sollte der Eigentümer entscheiden, wer das Unternehmen erbt. Dies kann ein Familienmitglied oder auch schon ein Geschäftspartner sein. Das Bestimmen des Erben ist einer der wichtigsten Entscheidungen in der Unternehmensnachfolge. Die eingesetzte Person muss über die Fähigkeiten und einen guten Überblick über die Strukturen des Unternehmens besitzen. Hier ist es Aufgabe des Erblassers den Übergang für den Nachfolger so einfach wie möglich zu gestalten, indem er sichergeht, dass alle nötigen Informationen den Nachfolger erreichen können.

Weiterhin muss vom Unternehmer geprüft werden, ob eine erbrechtlich angeordnete Nachfolge überhaupt zulässig ist oder eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag möglicherweise entgegentreten kann.

Bei diesem Übergang sind auch an die rechtlichen Dokumente zu denken. Neben dem Unternehmertestament sind meistens weitere rechtliche Dokumente erforderlich. Hier sind beispielweise Gesellschaftsverträge, Vollmachten oder Nachfolgepläne von enormer Bedeutung.

Die Unternehmensnachfolge im familiären Umfeld

Falls es sich bei dem Unternehmen, um ein Familienunternehmen handelt und nicht jeder Anteil des Unternehmens kriegen soll und damit auch nicht begünstigt wird, ist eine Pflichtteils- und/ oder Erbverzichtsvereinbarung zu schließen.

Folgende Punkte sollten bei einem Verzicht auf den Erbteil oder auf den Pflichtteil berücksichtigt werden:

Ein Erbverzicht muss sich auf den möglichen gesetzlichen Bruchteil beschränken, während der Pflichtteilsverzicht gegenständlich beschränkt werden kann.

Bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben, kann trotzt eines Pflichtteilsverzicht, im Falle einer Ausschlagung die Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangt werden. Falls Erben unerfahren oder sogar minderjährig sind, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die Unternehmensnachfolge sichern.

Der Pflichtteilsverzicht kann auch unter einer auflösenden Bedingung vereinbart werden. Dies sollte vor allem beachtet werden, wenn es zu späteren Änderungen eines Testaments zwischen Ehegatten kommt, die zu Lasten der Kinder gehen.

Ein Pflichtteilsverzicht ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass gegen ein Pflichtteilsverzicht trotzdem hervorgegangen werden kann. Mögliche Gründe für ein gerichtliches Hervorgehen ist, eine Anfechtung wegen Täuschung oder eine Sittenwidrigkeit. Diese kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Unerfahrenheit des Verzichtenden ausgenutzt wird. Die Erfolgsrate von diesem gerichtlichen Vorgehen ist einzelfallabhängig und muss in allen Fällen mit rechtlicher Beratung erfolgen.

GSP-Tipp: Die Unternehmensnachfolge im Erbrecht sollte in allen Fällen durch spezialisierte Fachanwälte geprüft werden. Die Unternehmensnachfolge wirkt sich erbrechtlich, steuerrechtlich, aber auch gesellschaftsrechtlich aus. Möglicherweise kann durch den Gesellschaftervertrag auch eine erbrechtliche Unternehmensnachfolge ausgeschlossen sein. Dies ist zu prüfen. Wir bei GSP Scheidt & Partner stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht in jeder Lebenslage zur Seite. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin zur Erstberatung!
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