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Zur Wirksamkeit eines durchgestrichenen handschriftlichen Testaments

Zur Wirksamkeit eines durchgestrichenen handschriftlichen Testaments - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Was muss man bei der Verwahrung des handschriftlichen Testaments beachten?

Neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen eines Testaments ist auch die Aufbewahrung zu beachten. Am sichersten ist immer die amtliche Verwahrung, doch die meisten Testierenden nehmen davon keinen Gebrauch. Bei der Aufbewahrung des Testaments zu Hause sind beim Auffinden des Testaments nach dem Erbfall mögliche Erbstreiten unter den Hinterbliebenen möglich.

Was ist geschehen?

Die geschiedene und kinderlose Erblasserin hat ein handschriftliches Testament errichtet und ihren Lebensgefährten als Erben eingesetzt und ihre Brüder enterbt. Das Testament umfasste drei Seiten und mehrere Passagen wurden durchgestrichen. Der Lebensgefährte hat den Erbschein beantragt, der ihn als Alleinerben ausweisen soll. Das Nachlassgericht wollte diesen Erbschein auch so ausstellen mit der Begründung, dass die Vermutung gelte, dass bei Streichung die alte letztwillige Verfügung fortgelten sollte, wenn sich aus dem Willen des Erblassers ergibt, dass der durch die Streichung nahegelegte Widerruf bloß eine neue letztwillige Verfügung mit der Bestimmung eines neuen Erben vorbereiten soll.

Die Erblasserin habe Aussagen getätigt, in der sie wiederholend klarstellte, dass sie ihre Brüder enterben möchte, so dass das Nachlassgericht das handschriftliche Testament trotz der Streichungen als wirksam erachtete.

Keine Wirksamkeit des handschriftlichen Testaments bei Streichungen

Die Brüder sahen das nicht so und klagten gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts. Das OLG München prüfte die Wirksamkeit des handschriftlichen Testaments und teilte die Ansicht des Nachlassgerichts nicht.

Der rechtliche Einfluss der Durchstreichungen wurden vom Gericht geprüft:

Die Beweislast der Wirksamkeit eines Testaments liegt bei demjenigen, der sich aus diesem Rechte herleiten will. Vorliegend ist es der Lebensgefährte der Erblasserin. In diesem Fall sei die Beweislast nicht so hoch anzusetzen, denn das Testament war durchgehend bei der Erblasserin gewesen. Durch die persönliche Verwahrung könne man davon ausgehen, dass das handschriftliche Testament durch die Streichungen widerrufen worden ist.

Nach durchgeführten Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das Testament in der Wohnung der Erblasserin gehalten wurde und kein Dritter Zugriff auf die Wohnung und somit das Testament hatte. Die Annahme, dass die Brüder die Streichung vorgenommen haben könnten, hielt somit nicht stand. Die Streichungen wurden somit von der Erblasserin durchgeführt und nach § 2255 S. 2 BGB wird mithin vermutet, dass die Erblasserin die Streichung in Widerrufsabsicht vorgenommen hat. Es ließ sich nicht mehr feststellen, ob der Lebensgefährte nicht mehr als Erbe eingesetzt werden sollte oder ob sie vorhatte, ein ähnliches Testament erneut zu errichten.

Wichtigkeit der amtlichen Verwahrung für den Widerruf

Die Verwahrung ist genauso von überragender Bedeutung wie das Erstellen eines handschriftlichen Testaments. Der Fall zeigt die Risiken, die bei einer willkürlichen Verwahrung, entstehen können. Es ist festzustellen, wer dann auf das Testament zugreifen könnte und ob die Änderungen dem Erblasser oder der Erblasserin zuzurechnen ist.

Die amtliche Verwahrung ist ein einfacher und effektiver Weg, um das Testament vor Dritten zu schützen oder bei einem gewollten Widerruf des Testaments es durch die Rücknahme aus der Verwahrung durchzuführen.

Durch die Abgabe des handschriftlichen Testaments beim Nachlassgericht wird die sichere Aufbewahrung und ihre schnelle Auffindung gewährleistet und somit auch eventuelle Erbstreitigkeiten vermieden. Der einzige Nachteil der amtlichen Verwahrung ist eine Gebühr, die gezahlt werden muss für die Verwahrung, jedoch scheint diese im Gegensatz zu den möglichen ungewollten Rechtsfolgen noch hinnehmbar.

GSP-Tipp: Dieser Fall zeigt, dass bei einem Testament einiges zu beachten ist. In unserer Checkliste für das Erstellen eines handschriftlichen Testaments haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können. 
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