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Was ist ein Vorausvermächtnis? Was muss der Erbe beachten?

Was ist ein Vorausvermächtnis? Was muss der Erbe beachten? - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Das Gesetz definiert das Vorausvermächtnis, als „das einem Erben zugewendete Vermächtnis insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.“ Das bedeutet, dass durch das Vorausvermächtnis jedem Erben über sein Erbteil hinaus ein zusätzlicher Vermögensvorteil eingeräumt werden kann. Wer berechtigt ist in ein Vorausvermächtnis aufgenommen zu werden und was zu beachten ist, wird im folgenden Beitrag näher erläutert.

Richtiger Personenkreis für das Vorausvermächtnis

Es ist wichtig festzuhalten, dass nur Erben mit einem Vorausvermächtnis bedacht werden können, dieser also immer eingreift, wenn ein Miterbe privilegiert werden soll.

Es können auch mehrere Miterben mit demselben Vorausvermächtnis bedacht werden, mit der Folge, dass sie zu gleichen Teilen berechtigt sind.

Beispiel einer Formulierung des Vorausvermächtnisses:

„Ich vermache meinem Sohn, [Name des Sohnes], vorab und unabhängig von den übrigen Regelungen dieses

Testaments das Haus mit der Adresse [Adresse des Hauses]. Dieses Vorausvermächtnis umfasst sämtliche damit verbundenen Rechte, Pflichten und Zubehör.“

Vorteile des Vorausvermächtnisses

An ein Vorausvermächtnis ist zu denken, wenn es einen Alleinerben geben soll und dieser nicht nur Träger des Nachlasses ist, sondern durch die Stellung des Vermächtnisses auch die eines Nachlassgläubigers erhalten soll. Dadurch wird ein Miterbe bevorzugt und ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass kann an ihn vererbt werden, ohne dass er es sich seinen gesetzlichen Erbteil anrechnen lassen muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass der im Vorausvermächtnis vererbte Gegenstand von einer möglichen Testamentsvollstreckung nicht erfasst wird.

Auch können auch Einräumung eines Übernahmerechts oder die Zuweisung einer Sache zur Nutzung ein Regelungsgegenstand im Vorausvermächtnis sein.

Abgrenzung zur Teilungsanordnung

Die Teilungsanordnung regelt nur die Aufteilung des Nachlasses, also wird der Nachlass zwischen den Miterben aufgeteilt. Trotzdem muss dieser vom Vorausvermächtnis abgegrenzt werden.

Die Rechtsprechung legt als Maßstab für die Abgrenzung den Begünstigungswillen des Erblassers an. Danach liegt ein Vorausvermächtnis vor, wenn der Erblasser einem Miterben einen Gegenstand zuweist dessen Quote, die Quoten der anderen Miterben, erheblich übersteigt. Es muss also der Wert, der jeweils zugewendeten Vermögensgegenstande der Miterben zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nach den Vorstellungen des Erblassers verglichen werden.  

Wenn sich die Erbquote nach dem Wer der Zuwendungen richtet, ist von einer Teilungsanordnung auszugehen.

Auch ist der Zeitpunkt ein wichtiges Abgrenzungskriterium: Eine Teilungsanordnung kann nur im Rahmen der Erbauseinandersetzung vorgenommen werden, während beim Vorausvermächtnis die Erfüllung seines Vermächtnisanspruchs auch vor der Erbauseinandersetzung geltend gemacht werden kann.

Auch bezüglich der Erbschaftssteuer unterscheiden sie sich: Während beim Vorausvermächtnis der Wert aus Erbanteil (abzuziehen ist der zustehende Vermächtniswert) und Vermächtniswert versteuert werden muss, hat die Teilungsanordnung keinen Einfluss auf die Steuerlastverteilung.

Das Vorausvermächtnis und der Pflichtteil

Das Vorausvermächtnis ist rechtlich auch ein Vermächtnis nach § 2307 BGB, so dass der Pflichtteil nur verlangt werden kann, wenn er den gesamten Erbteil und das Vorausvermächtnis ausschlägt.

Der Pflichtteilsrestanspruch, also der Anspruch, der erhoben werden kann, wenn dem Erben ein unzureichender Erbteil hinterlassen worden ist, kann nur geltend gemacht werden, wenn der Wert des verbleibende Erbteil und des Vermächtnisses zusammen weniger sind, als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

GSP-Tipp: Das Vorausvermächtnis ist ein wichtiges Instrument im Erbrecht, um innerhalb seiner Erben sein Nachlass zu steuern und zu kontrollieren. Insbesondere greift er ein, wenn einer der Miterben gegenüber den anderen bevorzugt werden soll.nnDie Formulierung eines Vorausvermächtnisses ist aufgrund der Abgrenzung der Teilungsanordnung wichtig und auch für einen Miterben, der einen Anspruch aus einem Vorausvermächtnis hat, im Hinblick auf den Pflichtteil nicht uninteressant. nnHaben Sie weitere Fragen rund um das Thema des Vorausvermächtnisses? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung und lassen Sie Ihren Erbfall von unseren Anwälten rechtlich bewerten! n
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