• Weitblick behalten
  • Brücken schlagen
  • Recht zu Tage fördern
  • Recht zu Tage fördern
  • Gutes bewahren
  • Professionelle Rechtsberatung
Sie befinden sich hier:

Haftung des Betreibers bei einem Auffahrunfall in einer Waschstraße

Den Betreiber einer Waschstraße trifft die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren. Hierbei handelt es sich um eine werkvertragliche Schutzpflicht gemäß §§ 631, 241 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 19.07.2018).

Standorte

Mit Standorten in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf und in Essen sind wir im ganzen Rhein- und Ruhrgebiet jederzeit für Sie da.

2x in Duisburg
Koloniestraße 104 47057 Duisburg
Kapellener Str. 6 47239 Duisburg (linksrheinisch)
Bochum
Hattinger Straße 229
44795 Bochum
Düsseldorf
Königsallee 61
40125 Düsseldorf
Essen
Ruhrallee 185
45136 Essen
Dortmund
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Berlin
Kurfürstendamm 62
10707 Berlin
Kontakt_alle
© 2022 - GSP Scheidt & Partner
phone-handsetmap-markercrossmenu