§ 2 S. 1 VBVG ist nicht auf den Fall der Nachlassverwaltung anwendbar (BGH, Beschluss vom 14.03.2018).
Standorte
Mit Standorten in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf und in Essen sind wir im ganzen Rhein- und Ruhrgebiet jederzeit für Sie da.
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