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Fachkanzlei für Erbrecht und Steuerrecht | Kontakt

Beratung im Steuerstrafrecht Bochum

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerstrafrecht in Bochum aufgrund langjähriger Erfahrung. Lassen Sie sich professionell vertreten und wenden Sie eine Strafe ab.

Unsere Schwerpunkte:

  • Selbstanzeigen zu allen Einkunftsarten
  • Verteidigung gegen Steuerfahndung
  • Verteidigung im Strafverfahren
  • Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide
  • Verhandlungen mit dem Finanzamt
  • Verteidigungstaktik im Strafrecht
  • Erstellung der Steuererklärungen

Wir verteidigen Sie gegen alle Tatvorwürfe. Des Weiteren erstellt unser Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern für Sie auch alle notwendigen Steuererklärungen – alles aus einer Hand.

Unser Ziel ist es dabei immer, sich der gemachten Vorwürfe tatkräftig zu erwehren und diese ebenso wie eine Strafe oder eine Nachzahlung final abzuwenden.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerstrafrecht mit seinen Beratern zur Seite. Unser Kompetenzteam hat sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerstrafrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Steuerstrafrecht
Mathias Scheidt
Mathias Scheidt
Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkt Steuerstrafrecht
Karsten Weiss
Karsten Weiß
Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkt Steuerstrafrecht
Tobias Klümper
Tobias Klümper
Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partner

Ihnen wird ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf gemacht?

Im Fokus einer Behörde zu stehen, ist an sich schon ein Problem. Hier können viele Sachverhalte von außen betrachtet anders und falsch beurteilt werden. Kommt es dabei aber zu einer Verurteilung, hatten Sie keine Beratung oder es ist etwas schiefgelaufen – das ist unsere Überzeugung. Unsere Verteidigung besteht insoweit aus Richtigstellung und Aufklärung bis hin dazu, den Spieß umzudrehen und das Finanzamt in die Verteidigung zu zwingen.

Gesetzliche Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen:

Steuerliche Gestaltungen, bloße Handlungen oder auch Unterlassungen, können sich auch im Nachhinein als falsch oder unzureichend herausstellen. Der Gesetzgeber hat hier das Instrument der Selbstanzeige vorgesehen. Diese Chance, „reinen Tisch“ zu machen, sollten Sie nutzen.

Informieren Sie sich zum Thema Steuerstrafrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Themen Steuerhinterziehung eine Straftat, Strafhöhe,  und zu der Zulässigkeit der Selbstanzeige.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

und an weiteren Standorten:

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 85 77 01 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 97 39 41

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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