Die Erbunwürdigkeit ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen im Erbrecht. Nach § 2339 I Nr. 1 BGB wird ein Erbe erbunwürdig, wenn er den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet oder dies versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder […]