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Steuerstrafrecht und Auslandskonten

Wir beraten Sie zu allen Themen rund um Auslandskonten, Steuerstrafverfahren und dem Thema "Selbstanzeige"!

Sie besitzen ein Auslandskonto und wollen dies anzeigen? Sie wurden bereits von einem Finanzamt hierzu angeschrieben oder es ist bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden?

Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten und steuerlichen Beratern beraten, um Strafen gering zu halten oder gar zu vermeiden und Ihr Vermögen zu schützen. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.
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Zwischen Deutschland und zahlreichen Ländern ist in den vergangenen Jahren der automatische Datenaustausch (AIA) über ausländische Kontoinformationen deutscher Bürger beschlossen worden. Der Austausch solcher Informationen findet bereits auch ganz aktuell statt. Betroffen sind insbesondere Konten in

  • Luxemburg
  • der Schweiz
  • Österreich
  • Lichtenstein
  • Belgien

Aktuell führen die Strafverfolgungsbehörden bereits erste Strafverfahren aufgrund des automatischen Datenaustausches durch.

Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten, die gleichermaßen im Strafrecht wie im Steuerrecht kompetent für Ihr Anliegen eintreten und die erfahren und erprobt sind im Umgang mit den Banken, der Bewertung der bereits im Ausland gezahlten Steuern sowie der Beschaffung und der Aufbereitung des oft umfangreichen Zahlenmaterials.

Mehr zu dem Thema Selbstanzeige finden Sie hier: Selbstanzeigeberatung

* Amtssitz des Notars in Bochum

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 42 47 12 10

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 894 50 64

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