Sie besitzen ein Auslandskonto und wollen dies anzeigen? Sie wurden bereits von einem Finanzamt hierzu angeschrieben oder es ist bereits ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden?
Zwischen Deutschland und zahlreichen Ländern ist in den vergangenen Jahren der automatische Datenaustausch (AIA) über ausländische Kontoinformationen deutscher Bürger beschlossen worden. Der Austausch solcher Informationen findet bereits auch ganz aktuell statt. Betroffen sind insbesondere Konten in
Aktuell führen die Strafverfolgungsbehörden bereits erste Strafverfahren aufgrund des automatischen Datenaustausches durch.
Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten, die gleichermaßen im Strafrecht wie im Steuerrecht kompetent für Ihr Anliegen eintreten und die erfahren und erprobt sind im Umgang mit den Banken, der Bewertung der bereits im Ausland gezahlten Steuern sowie der Beschaffung und der Aufbereitung des oft umfangreichen Zahlenmaterials.
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