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Verjährung Steuerhinterziehung

GSP Scheidt & Partner berät Sie umfassend über die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung.

Bei einer Steuerhinterziehung gibt es zwei Optionen: Das Ausmaß der möglichen Konsequenzen mit einer Selbstanzeige verringern oder die Sache aussitzen, denn auch eine Steuerhinterziehung kann verjähren. Für einen Laien sind die Regelungen der entsprechenden Fristen teilweise unübersichtlich, denn es gibt zahlreiche Ausnahmen. So erfordert es umfangreiche Kenntnisse, die sowohl das Strafrecht als auch das Steuerrecht betreffen, denn beides ist bei der Steuerhinterziehung relevant. Als erfahrene Kanzlei für Steuer- und Strafrecht stehen wir Ihnen bei der korrekten Berechnung der Verjährungsfristen zur Seite.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Erstellung von korrekten und fristgerechten Steuererklärungen
  • steuer- und strafrechtliche Regelungen zu Verjährungsfristen
  • Verteidigung zu Tatvorwürfen
  • Konfliktverteidigung im Rahmen der Steuerfestsetzung
  • Beratung bei bestehendem Haftbefehl
  • Verhandlungen mit Finanzamt und Banken
  • Erstellung einer Selbstanzeige
  • Berichtigungserklärung
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Ihre Ansprechpartner:
Mathias Scheidt
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Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkt Steuerstrafrecht
Karsten Weiss
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Fachanwalt für Steuerrecht
Schwerpunkt Steuerstrafrecht
Tobias Klümper
Tobias Klümper
Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partner

Die Strafen für Steuerhinterziehung können ein Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben. In besonders schweren Fällen droht Ihnen sogar eine Haftstrafe. Um solch schwerwiegende Rechtsfolgen zu verhindern, sollten Sie die Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung kennen – oder besser noch: sich gar nicht erst dieses Tatbestandes schuldig machen, indem Sie die Buchführung einer erfahrenen Steuerkanzlei wie GSP Scheidt & Partner überlassen.

Wann eine Steuerhinterziehung verjährt, ist aus straf- und steuerrechtlicher Sicht unterschiedlich. Wir kennen alle Gesetze und Regelungen und können diese auf Ihren individuellen Fall anwenden. Sollte die Steuerhinterziehung innerhalb der Verjährungsfrist von den Finanzbehörden entdeckt werden oder wollen Sie mit einer Selbstanzeige eine mildernde Strafe erwirken, sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.

Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Verjährung bei Steuerhinterziehung? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Verjährung Steuerhinterziehung

* Amtssitz des Notars in Bochum

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Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

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