Scheidt Kalthoff & Partner berät Unternehmer umfassend über den Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung.
Bei einer Umsatzsteuerhinterziehung ist es ratsam, einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, der Sie beraten und im Falle eines Ermittlungsverfahrens verteidigen wird. Er wird Sie mit dem Ziel eines geringen Strafmaßes für die Steuerhinterziehung oder sogar einer Straffreiheit vertreten. In vielen Fällen können eine Selbstanzeige und Berichtigungserklärung große Wirkung erzielen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Die Strafe für eine Umsatzsteuerhinterziehung hängt von vielen Faktoren ab. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine Haft nicht ausgeschlossen. Doch schon bei hinterzogenen in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro kann eine Bewährungsstrafe drohen. Es spielt aber immer auch eine Rolle, wie sich der Steuersünder vor, während und nach der Tat verhalten hat.
Wer diesen Rechtsfolgen entgehen will, braucht einen kompetenten Anwalt für Steuer- und Steuerstrafrecht. Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie zum Thema Umsatzsteuerhinterziehung und unterstützt Sie bei einer Selbstanzeige, die strafmildernd wirken kann. Wir kennen die Gesetze und haben Erfahrung im richtigen Umgang mit den Behörden, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Sie benötigen weitere Informationen zu Thema Umsatzsteuerhinterziehung? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Umsatzsteuerhinterziehung
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