Informationen Umsatzsteuerhinterziehung

Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Steuerrecht. Wir beraten Unternehmer umfassend über den Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

› Verteidigung zu den Tatvorwürfen
› Verteidigung bei Steuerfestsetzung und Strafbemessung
› Vertretung gegenüber der Steuerfahndung
› Beratung bei bestehendem Haftbefehl

› Verhandlungen mit Finanzamt und Banken
› Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige
› Berichtigungserklärung

Wenn steuerpflichtige Umsätze nicht korrekt bei den Finanzbehörden angemeldet und Vorsteuer unberechtigt angesetzt wird, handelt es sich dabei genauso um Umsatzsteuersteuerhinterziehung wie für den Fall, dass Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -erklärung einreichen, obwohl Sie nach § 18 UStG dazu verpflichtet sind. Demnach muss die Anmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums vierteljährlich oder monatlich an das Finanzamt zu übermittelt und die entsprechende Steuer entrichtet werden. Zwar gibt es Ausnahmen, etwa bei geringen Umsätzen im vorangegangenen Jahr, doch das betrifft nur einen kleinen Teil der Unternehmer. Neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 31. Juli die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr einzureichen. Nur durch einen Steuerberater kann diese Frist auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Kalenderjahres verlängert werden.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Steuerrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Porträt eines Mannes mit Anzug und orangefarbener Krawatte, lächelnd in die Kamera.

MATHIAS SCHEIDT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführender Partner
Porträt eines Mannes in einem Anzug mit roter Krawatte, der in die Kamera lächelt.

KARSTEN WEISS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Portrait eines Mannes mit Anzug und roter Krawatte, der leicht lächelt.

TOBIAS KLÜMPER

Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Informationen Umsatzsteuerhinterziehung

So kommen Sie sicher durch jede Steuerprüfung:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Beim Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung spielt keine Rolle, ob Umsätze vorsätzlich oder unbewusst verschwiegen oder falsch, meist zu niedrig, besteuert werden. Eine Umsatzsteuerhinterziehung liegt auch vor bei Scheinrechnungen und anderweitigen gefälschten Belegen, bei denen die Vorsteuer geltend gemacht wird. Sobald Sie sich durch Ihr Tun oder Unterlassen einen Steuervorteil verschaffen, machen Sie sich strafbar. Anders verhält es sich, wenn die Umsätze zwar beim Finanzamt fristgerecht gemeldet, aber die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um Steuerhinterziehung, sondern möglicherweise um eine Ordnungswidrigkeit nach § 26b UstG oder eine Straftat nach § 26c UStG.

Wie bei jeder anderen Steuerhinterziehung droht auch hier ein Ermittlungsverfahren. Schließlich entgehen dem Staat wichtige Einnahmen – die Umsatzsteuer macht knapp ein Drittel des gesamten Steueraufkommens aus. Entsprechend wachsam sind die Behörden. Sollten Sie bereits von einem Verfahren betroffen sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gemeinsam gehen wir die Möglichkeiten durch, strafmildernd aus dieser Sache herauszukommen. Doch auch wenn die Behörden das Vergehen noch nicht aufgedeckt haben, sollten Sie sich an uns wenden. Durch eine strafmildernde Selbstanzeige und eine Berichtigungserklärung können Sie unangenehme rechtliche Konsequenzen für die Umsatzsteuerhinterziehung verhindern.

Strafen für Umsatzsteuerhinterziehung

Je schwerwiegender das Ausmaß der Steuerhinterziehung ist, desto höher kann das Strafmaß ausfallen. Ihr Verhalten spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Summe der hinterzogenen Steuern. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt, die sich wiederum an der finanziellen Situation des Steuersünders bemisst.

  • bis 1.000 Euro: Auflage ohne weitere Strafverfolgung
  • bis 50.000 Euro: Geldstrafe
  • bis 100.000 Euro: Geld- oder Freiheitsstrafe (u. U. auf Bewährung)
  • bis 1.000.000 Euro: Geld- und wahrscheinlich auch Freiheitsstrafe (u. U. auf Bewährung)
  • über 1.000.000 Euro: Geld- und wahrscheinlich mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung
  •  
    Ab 100.000 Euro Steuerschuld kann also eine Freiheitsstrafe verhängt werden, in besonders schweren Fällen (ab eine Million Euro) sogar ohne Bewährung.

    Strafmildernde Selbstanzeige erwägen

    Solange noch keine Betriebsprüfung durchgeführt wurde und demnach kein Ermittlungsverfahren läuft, kann strafbefreiende Selbstanzeige für mildernde Umstände sorgen. Dafür berichtigen Sie die Steuererklärung, damit die tatsächliche Steuerlast vom Finanzamt ermittelt werden kann. Diese muss dann innerhalb einer bestimmten Frist nachgezahlt werden.

    Sind Sie sich einer Umsatzsteuerhinterziehung bewusst, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine Berichtigungserklärung und eine Selbstanzeige kann eine Strafe verhindert werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

    Mann mit dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Mann mit dunklem Haar und Anzug, der in die Kamera schaut.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Steuerrecht im Überblick

    Glossar

    Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Steuerrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

    Scheidt Kalthoff & Partner

    Das unterscheidet uns

    Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

    Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

    Unser Erbguide

    Wir führen Sie durch Ihren Erbfall

    Mann mit grauem Anzug und gelber Krawatte lächelt in die Kamera.
    Mann in Anzug und Krawatte lächelt in die Kamera, unscharfer Hintergrund sichtbar.

    Was ist unser Erbguide?

    Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.

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