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Schenkungssteuer

GSP Scheidt & Partner ist Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht. Wir beraten Sie aufgrund langjähriger Erfahrung zu allen Fragen der Schenkungsteuer mit besonderer Expertise.

Durch eine Schenkung wird eine Person nach §516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch das Vermögen einer anderen bereichert ohne Gegenleistung. Die Höhe der Schenkungsteuer orientiert sich an der Erbschaftsteuer und hängt neben dem Verhältnis der Beteiligten auch von der Art des übertragenen Vermögens ab. Allerdings gewährt der Gesetzgeber Freibeträge in unterschiedlicher Höhe.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Erstellung der Steuererklärung
  • Feststellung der Bedarfswerte
  • Berechnung der Schenkungsteuer
  • Steueroptimierung bei Schenkungen
  • Immobilienbewertung und Gutachten
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Unternehmensbewertung
  • Nachfolgeplanung
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Jetzt buchen

Das Team von GSP Scheidt & Partner steht Ihnen im Schenkungsteuerrecht mit seinen 10 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Verzahnung von Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen und erbrechtlichen Notariat. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
Team Erbschaftsteuer  
Mathias Scheidt
Mathias Scheidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Karsten Weiss
Karsten Weiß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Roman-Maria Höritzsch, M.Sc.
Roman Höritzsch 
MSc. Betriebswirt
Mediator

Die Schenkungsteuer ist für viele die wichtigste Frage bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Je nach Verwandtschaftsgrad wird die Schenkung in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft, wobei Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den höchsten Steuervergünstigungen profitieren. Geregelt wird das durch §15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG).

Die Zuwendung kann privates und Betriebsvermögen gleichermaßen betreffen. Es gibt einige legale Methoden zur Steueroptimierung, die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutern. Darüber hinaus kann eine Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erbschaft angerechnet werden. Auch hier sollten Sie sich rechtzeitig mit den gesetzlichen Richtlinien beschäftigen, insbesondere, wenn ein Pflichtteil besteht.

Mehr zu diesen Themen finden Sie auch in unserem Glossar und auf unserer Homepage. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und der Weitergabe von Vermögen.

Informieren Sie sich zum Thema Erbrecht und Schenkungsteuer in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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